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Landwirtschaftsministerien beraten ab Freitag. Bislang keine Fälle von Vogelgrippe im Zollernalbkreis.

Zollernalbkreis/Stuttgart - Seit 17. November müssen Hühner, Enten und viele andere Vögel auch im Zollernalbkreis in ihren Ställen bleiben. Geflügelhalter aus dem Kreis sprechen sich für eine Verlängerung der Maßnahme gegen die Vogelgrippe aus.

Die Ende November angeordnete, landesweite Stallpflicht für Geflügel soll eigentlich zum 31. Januar auslaufen. Die Pflicht zur Aufstallung verlängert sich nicht automatisch, sondern es wäre eine neue Anordnung erforderlich, ein sogenannter "Erlass des Ministeriums".

Ob die Stallpflicht verlängert wird, überlegt man derzeit im baden-württembergischen Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Man befinde sich in der Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen, berichtet Isabel Kling, Sprecherin des Ministeriums, auf Frage des Schwarzwälder Boten. Darüber werde sich das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium während der "Grünen Woche" (ab morgen vom 20. bis 29. Januar) in Berlin mit den Ministerien der anderen Bundesländer austauschen. Wenn es nach Matthias Hölle vom Steinefurthof ginge, wäre die Entscheidung klar: "Ich hoffe, dass Baden-Württemberg verlängert", sagt er, in dessen Stall mehr als 40 000 Hühner picken. Aus Sicherheitsgründen und für die Tiergesundheit sei das sinnvoll: "Ich hoffe, dass es an den ergriffenen Maßnahmen liegt, dass wir im Land noch keine Fälle beim Hausgeflügel hatten."

99 Prozent der in jüngster Zeit tot aufgefundenen Wildvögel seien Wasservögel gewesen und mit dem H5N8-Grippevirus infiziert gewesen. Zwar liege der Steinefurthof nicht in der Nähe größerer Gewässer, also nicht in einem hochgefährdeten Gebiet, was bei vielen norddeutschen Betrieben ein großes Problem darstelle. "Doch das Risiko ist nicht von der Hand zu weisen", so Hölle. Er spricht sich für eine Verlängerung der Stallpflicht von einem Monat aus, dann könne man wieder eine Risikobewertung vornehmen.

Gelassen äußert sich Jürgen Fecker von "Eier Frischgeflügel Fecker" in Bisingen: Er hat seine rund 4000 Hühner bereits fünf Tage vor dem Ministeriumserlass aufgestallt: "Die Stallpflicht hat sich bei uns gut bewährt, wir haben keine Probleme." Wenn man Schuhe und Kleidung wechsle und reinige, bevor man in den Stalle gehe, könne man zu 99,8 Prozent sicher sein.

Das Risiko im Kreis hält Fecker für geringer als in Nord- oder Ostdeutschland – zumindest was eine Ansteckung durch Wasservögel betrifft. Im Zollernalbkreis müsse man sich eher Gedanken über die vielen Greifvögel machen. Diese fräßen im Winter vermehrt Aas und seien über den Kot potenzielle Überträger des Virus’.

Über eine Verlängerung sollte aus Sicht des Bisinger Geflügelhalters am besten das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit entscheiden. Genau diese Risikobewertung ist laut Ministeriumssprecherin Kling auch vorgesehen, um zu entscheiden, wie mit der Viruserkrankung weiter umzugehen ist. Denn der Schneefall der vergangenen Wochen hat keineswegs zu einer Entspannung der Situation beigetragen.

Zwar wurden nach den Meldungen in den Kreisen Sigmaringen, Konstanz, Ravensburg, Rastatt, Emmendingen, Bodenseekreis und Stadtkreis Ulm im November und Dezember bislang keine weiteren infizierten Tiere gefunden. Der Zollernalbkreis ist bislang weder im Wild- noch im Zuchtbestand betroffen.

Doch, wie Kling erläutert, bei Kälte verbreitet sich das H5N8-Grippevirus schneller als bei warmen Temperaturen. Dann sind die Vögel geschwächt und finden weniger Nahrung, was sie anfälliger für Krankheiten macht. Die große Vogelgrippe-Welle 2006 habe erst im Februar um sich gegriffen, erinnert die Ministeriumssprecherin.

Nach Angaben des Statistischen Landesamts gibt es rund 8800 Betriebe mit Geflügelhaltung in Baden-Württemberg mit rund 4,8 Millionen Tieren (Zahlen von 2013). Darunter befinden sich rund 8300 Legehennen-Betriebe mit insgesamt 2,6 Millionen Tieren. Im Zollernalbkreis sind aktuell elf Legehennenbetriebe registriert.

Geflügelhalter im Kreis befürworten die Stallpflicht und eine Verlängerung über den 31. März hinaus. Und dies, obwohl das wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen könnte: Maximal 84 Tage am Stück dürfen Freilandhennen in den Stall verbannt sein, bevor der jeweilige Betrieb das Recht verliert, die Eier mit der Kennziffer "1" (Freilandhaltung) zu stempeln.

Jürgen Fecker verkauft die Eier seiner Hennen bereits seit Mitte November nur noch mit der "2" für Bodenhaltung: "Die Kunden haben das voll akzeptiert."

Auf Transparenz setzt auch Matthias Hölle: "Notfalls müssen wir unsere Eier ab 1. Februar als ›aus Bodenhaltung‹ auszeichnen." Darauf werde man dann auch außen auf den Schachteln hinweisen.

Theoretisch seien hinsichtlich der Kennzeichnung als "aus Freilandhaltung" im Zusammenhang mit der Vogelgrippe auch Ausnahmeregelungen möglich, erklärt Isabel Kling. Auch darüber berate man derzeit im Landwirtschaftsministerium.