Obstblüte auf der Zollernalb: Für den Erhalt und die Pflege der Streuobstbäume gibt es Geld vom Land. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Land bezuschusst Erhalt und Pflege sowie die Öko-Kontrollen

Zollernalbkreis (gu). Nicht von ungefähr ist der Zollernalbkreis Teil des "Schwäbischen Streuobstparadieses": Rund 210 000 Streuobstbäume stehen an den Hängen und auf den Wiesen. Mehr als die Hälfte davon ist in Privatbesitz. Für den Erhalt und die Pflege gibt es jetzt Geld vom Land: Gefördert werde künftig der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen auf Streuobstwiesenflächen mit 15 Euro je Baum, heißt es in einer Mitteilung des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Mit den kommunalen Landesverbänden sei zudem abgestimmt worden, die Option zu schaffen, dass interessierte Gemeinden weitere fünf Euro je Baum drauflegen können.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Initiativen, Vereine und Gemeinden die zu pflegenden Bäume mit einem fünfjährigen Schnittkonzept anmelden. Die Maßnahme Baumschnitt muss danach noch von der EU-Kommission notifiziert werden.

Die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen im Land werde außerdem durch das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) sowie durch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) unterstützt. "Gefördert wird über FAKT die aufwendige Grünlandpflege unter und zwischen den Bäumen einer Streuobstwiese mit 2,50 Euro pro Baum", heißt es in der Mitteilung, die von Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) unterzeichnet ist. Auch über die Landschaftspflegerichtlinie könne Unterstützung beantragt werden: Mit LPR würden beispielsweise die Nutzung unbewirtschafteter Streuobstflächen oder die An-schaffung von mobilen Saftpressen gefördert.

Voraussetzung sei, dass die Streuobstfläche in einem Schutz- oder Projektgebiet nach LPR liege. Bei ökologisch bewirtschafteten Streuobstwiesen könne zudem auch eine Ökolandbauförderung in Anspruch genommen werden. Außerdem sehe die Konzeption einen Kostenzuschuss von bis zu 200 Euro für die Öko-Kontrolle vor.

Die Anträge für das neue Förderprogramm zum Baumschnitt, das derzeit notifiziert wird, können ab Oktober beim Regierungspräsidien gestellt werden. Über die erste Fördertranche wird bis Ende des Jahres entschieden, und erste Maßnahmen können im Frühjahr 2015 umgesetzt werden.

Weitere Informationen: www.streuobst-bw.info