Eröffnung des Radwegs zwischen Schörzingen und Weilen unter den Rinnen: Der Schömberger Bürgermeister Karl-Josef Sprenger (rechts) und Landrat Günther-Martin Pauli radelten damals vorneweg. Archiv-Foto: Leukhardt Foto: Schwarzwälder-Bote

Radwege: Landkreis schreibt die Konzeption bis 2020 fort / Wichtigste Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder im Bau

Zollernalbkreis. Der meteorologische Frühling ist da, und die Sonne lockt die Radfahrer auf die Straßen. Und die Straßen sind weitgehend darauf vorbereitet: Insgesamt 620 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gibt es im Zollernalbkreis, und parallel dazu etwa 300 Kilometer ausgewiesene Radwege.

Die Fortschreibung des Radwegekonzepts erfolgt in der Zeitspanne 2017 bis 2020 nach einer Priorisierungsliste. Die Städte und Gemeinden hatten Gelegenheit, ihre Prioritäten anzumelden; nach Angaben des Straßenbauamts sind an den Kreisstraßen bereits alle Maßnahmen der Priorität eins umgesetzt beziehungsweise in Bau.

Insgesamt haben im Zollernalbkreis drei Maßnahmen an Bundesstraßen und fünf entlang von Landesstraßen oberste Priorität. Wann sie umgesetzt werden, ist unklar, weil sie nicht vom Landkreis, sondern vom Land oder vom Bund finanziert werden.

Bei den priorisierten Maßnahmen an Landesstraßen geht es um die Strecken Schörzingen – Wellendingen, Winterlingen – Bitz, Rosenfeld Fabrikle – Fischermühle, Mühringen – Bad Imnau – Haigerloch sowie Nusplingen – Egesheim. Verschiedentlich war moniert worden, dass gewisse, stark befahrene Strecken in dem Konzept nicht enthalten seien. Die Verwaltung wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass es alternative Verbindungen gebe.

Das Radwegeprogramm war zunächst nur für die Radwege entlang der Kreisstraßen festgesetzt, weil für die Bundes- und Landesstraßen das Regierungspräsidium Tübingen zuständig ist. Durch die neue RadNETZ BW-Konzeption des Verkehrsministeriums ändert sich das: Auch das Konzept für das Radwegenetz an Bundes- und Landesstraßen muss fortgeschrieben werden.

Bereits 2014 waren die Gemeinden aufgefordert worden, dazu eine Stellungnahme anzugeben. Bei der Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wurden gewisse Kriterien berücksichtigt, um eine Rangfolge festzulegen.

Neben der verkehrlichen Bedeutung (unter anderem wenn es um einen Lückenschluss in einem bestehenden Radweg oder einen Schulweg geht) wurden auch die Verkehrsbelastung, die Kosten, der Ausbauzustand der Straße, die Unfallhäufigkeit und der aktuelle Planungsstand berücksichtigt, zudem die Belange Dritter (der Gemeinden, der benachbarten Landkreise, des Naturschutzes und Ähnliches).

Daraus wurden sieben Kennwerte erarbeitet und anhand dieser Werte eine bestimmte Punktzahl errechnet, wobei eins der schlechteste und fünf der beste Wert ist. Daraus wurden drei Prioritätsstufen gebildet: Bei Priorität eins oder "vordringlichem Bedarf" ist eine rasche Umsetzung erwünscht.

Priorität zwei haben Maßnahmen im "weiteren Bedarf", Priorität drei die "weiteren Anregungen" beziehungsweise der "lokale Bedarf". Radwege, die bereits existieren, die aber verbreitert oder asphaltiert werden sollen, haben unabhängig von der Punktezahl Priorität drei.