Machen sich stark für die Betreuung im Zollernalbkreis (von links): Carl-Friedrich von Wuthenau, Eugen Köhle, Magdalena Dieringer, Silvia Senner, Claudia Heinemann, Wilfried Neusch und Eberhard Wiget. Foto: Ungureanu Foto: Schwarzwälder-Bote

In der Hohenzollernhalle in Bisingen geht es dieses Mal auch um das Thema Sucht

Von Gert Ungureanu

Zollernalbkreis. Wer nicht mehr für sich selbst sorgen kann, bekommt einen Betreuer zur Seite gestellt. Für mehr als 1400 Menschen aus dem Zollernalbkreis wurde eine gesetzliche Betreuung angeordnet. Hauptsächlich sind es ältere, an Demenz erkrankte Personen, aber es sind auch Jüngere dabei, die einen Schlaganfall hatten oder nach einem Unfall behindert sind. Drei Viertel von ihnen werden von Ehrenamtlichen betreut. Für sie und alle Interessierten findet am Dienstag, 13. Oktober, ab 18.30 Uhr ein Betreuertag in der Hohenzollernhalle in Bisingen statt.

Zum Empfang gibt es einen Imbiss, und nach der Begrüßung durch Holger Klein, Vorsitzender der Lebenshilfe, spricht Magdalena Dieringer, die Leiterin der Suchtberatung der Diakonischen Bezirksstelle Balingen, zum Thema "Suchtkrankheit – eine Herausforderung für die rechtliche Betreuung". Dabei gehe es längst nicht nur um Alkohol, sondern auch um Spielsucht und Co-Abhängigkeit.

Die Zahl der Betreuten ist seit Jahren konstant. Aber es gibt jährlich etwa 300 Zu- und Abgänge. Eugen Köhle, der für die Betreuungsbehörde im Landratsamt zuständig ist, verwies darauf, dass der Katholische Verein für soziale Dienste im Dekanat Zollern (SKM) und die Lebenshilfe die Ehrenamtlichen entsprechend schulen und bei Bedarf auch vorschlagen. "Wegen des Geldes braucht man das nicht zu machen", fügte Sozialdezernent Eberhard Wiget hinzu. Sie bekämen knapp 400 Euro im Jahr für alle Auslagen wie Telefonate, Briefmarken und Ähnliches. Die Berufsbetreuung sei hingegen über die Justiz geregelt – einschließlich Bezahlung der Betreuer. Voraussetzung für eine Betreuung sind der Sozialbericht der Behörde, ein ärtzliches Attest sowie ein richterlicher Beschluss. Angeordnet wird eine Betreuung für bis zu sieben Jahre, danach werde überprüft, ob die Betreuung aufgehoben werden kann . Letzteres sei selten der Fall.

Es gebe ein "großes Feld an psychisch Kranken", aber auch Suchtkranke seien vermehrt dabei, sagte Köhle. Eine Tendenz sei zu erkennen: Da die Zahl der Personen, die eine Vorsorgevollmacht erteilen, zunehme, werde es in Zukunft weniger Betreuer, dafür mehr Bevollmächtigte geben.