Sie sehen in Sachen Schulbegleiter für behinderte Kinder und Jugendliche noch Regelungsbedarf (von links): Peter Blechmann, Nathalie Hahn und Holger Klein. Foto: Hauser Foto: Schwarzwälder-Bote

Für Lebenshilfe und Schulförderverein gibt es bei Schulbegleitern noch einiges zu tun

Von Detlef Hauser

Zollernalbkreis. Es ist im Zollernalbkreis in Sachen Umsetzung der Inklusion durch Schulbegleiter einiges geschehen, doch immer noch nicht genug. Darin sind sich die Stiftung Lebenshilfe Zollernalbkreis und der Förderverein der Grund- und Werkrealschule (GWRS) Frommern einig.

Nach der gesetzlichen Verankerung der UN-Behindertenrechstkonvention 2009, dass behinderte Kinder und Jugendliche nicht vom Regelunterricht ausgeschlossen werden dürften, sei suggeriert worden, dass hinsichtlich der Umsetzung alles möglich sei, hält Holger Klein, Geschäftsführer der Stiftung Lebenshilfe, fest. Doch seien Schulverwaltung, Schulträger und auch Lehrer auf die Ansprüche nicht vorbereitet gewesen.

Auch wenn inzwischen für die Lebenshilfe zwischen zwölf und 15 Schulbegleiter im Einsatz sind – im ganzen Zollernalbkreis mehr als 40 – und es inzwischen eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Kreis und Trägern der Behindertenhilfe gebe, fordert Klein ein umfassendes und stimmiges Konzept. Darin sollte unter anderem genau geregelt werden, wer die Ansprechpartner bei einer Antragsstellung sind, wer ein Gutachten anfertigen darf zur Beurteilung, ob ein Kind einen Schulbegleiter benötigt, wie schnell ein Antrag zu bearbeiten ist und wer zum Beispiel zahlt, wenn ein zu betreuendes Kind krank ist. Derzeit ist es noch so, dass nur dann Geld ließt, wenn der Begleiter auch im Einsatz ist.

Auch der Förderverein der GWRS pocht auf eindeutige Bestimmungen. Er hat in den vergangenen Monaten nicht gerade positive Erfahrungen bei seinen Bemühungen gemacht, für das neue Schuljahr einen Schulbegleiter für zwei Kinder zu bekommen. "Wir hatten die Anträge beim Landratsamt bereits im Mai gestellt, doch eine Entscheidung kam erst zwei Tage vor Schuljahresende zustande, nach mehrmaligem Anmahnungen", schildert die Vorsitzende des Fördervereins, Nathalie Hahn. Letztlich seien die Anträge abgelehnt worden. Auf einen Widerspruch folgte kurz vor Schulbeginn zwar eine Bewilligung, doch mit nur noch der Hälfte der beantragten Betreuungsstunden und befristet bis 31. Januar 2015. Weil ein weiterer Widerspruch noch nicht geklärt sei, werde ein Kind derzeit nicht betreut, ein anderes ist per Attest schulunfähig, und das bereits von der Lebenshilfe vorbereitete Anstellungsverhältnis für eine Schulbegleiterin könne nicht umgesetzt werden, bedauert Hahn.

Dabei gehe es auch anders. Denn im vergangenen Jahr habe der Schulförderverein Arbeitgeberpflichten für drei Schulbegleiter übernommen und war so etwas wie die Zahlstelle, sagt Peter Blechmann, Kassenchef des Fördervereins. Dieser sei eingesprungen, nachdem eine Anstellung über den Schulträger sei nicht möglich gewesen sei und aufgrund der damals noch ungeklärten Finanzierungssituation auch mit der Lebenshilfe keine Lösung gefunden wurde. Einig sind sich Blechmann und Nathalie Hahn, dass es nicht Aufgabe eines Fördervereins sein könne, für Schulbegleiter zu sorgen.

Daher fordern sie mit Holger Klein, dass sich Vertreter des Landratsamts, des Schulamts, der Schulträger sowie die Träger der Behinderhilfe zusammensetzen, um für klare Verhältnisse zu sorgen. "Gangbare Übergangslösungen" sollen zudem dafür sorgen, dass sich die Situation für die Schulbegleiter verbessert sowie behinderte Kinder und Jugendliche die notwendige Hilfe bekommen.