Prozess: Ehemalige Mitarbeiterin des wegen falscher Abrechnungen angeklagten Pflegediensts sagt als Zeugin aus

Von Gert Ungureanu

Hechingen/Balingen. Im Prozess gegen den Balinger Pflegedienst, dessen Geschäftsführerin zusammen mit drei Mitarbeiterinnen wegen falscher Abrechnungen vor Gericht steht, ist eine weitere Zeugin gehört worden.

Die 34-jährige gelernte Altenpflegerin hatte von Mai bis September 2013 für den Pflegedienst gearbeitet und etliche Unregelmäßigkeiten dokumentiert. Viele Dienstplanänderungen habe es gegeben, und das ohne jede Begründung, sagte sie. Sie habe mitbekommen, dass eine Schülerin im zweiten Lehrjahr allein Nachtschicht gemacht habe bei einem Intensivpatienten. Das sei nicht erlaubt. Sie selbst sei in einem Pflegeteam vermerkt gewesen, in dem sie nie gearbeitet habe. Und manche Patienten seien gar nicht im Dienstplan deklariert gewesen. "Wenn Schüler bei Intensivpflegepatienten gearbeitet haben, musste eine Fachkraft unterschreiben", erklärte die Zeugin. Auch von ihr habe man verlangt, für einen Dienst zu unterzeichnen, den sie nicht gemacht habe: "Da hab ich gesagt, das sind kriminelle Machenschaften, da mach ich nicht mit." Allerdings habe sie mitbekommen, wie eine andere Pflegekraft für die Pflegedienstleiterin unterzeichnet habe, als die in Urlaub gewesen sei.

Einiges sei ihr komisch vorgekommen. Etwa, dass ein Intensivpatient, der nur die linke Hand bewegen konnte, immer auf der linken Seite fixiert gewesen sei und einen stark sedierten Eindruck gemacht habe. Und dass es die Anweisung gegeben habe, Urin zu verkippen.

Das habe man schon gehört, meinte Richter Ernst Wührl. Ihn interessiere vielmehr, ob auch andere nicht ausreichend qualifizierte Kräfte bei Intensivpatienten Schichten gemacht hätten. Da seien die Miriam gewesen, die Evelina, die Sarina und der Moritz, sagte die Zeugin. Sie kenne nur die Vornamen.

Warum das Dienstverhältnis beendet worden sei? Angeblich habe es einen Facebook-Eintrag gegeben, in dem von "gefährlicher Pflege" die Rede gewesen sei, sagte die Zeugin. Es sei behauptet worden, sie habe Intensivpatienten nicht richtig behandelt.

Die Verhandlung wird am 23. März um 8.30 Uhr fortgesetzt.