Schwerer Unfall auf der B 463 zwischen Balingen und Weilstetten. Der Ruf nach mehr Sicherheitsvorkehrungen wird immer lauter. Foto: Maier

Regierungspräsidium Tübingen nimmt nach tödlichem Unfall Stellung zu Diskussionen über mehr Sicherheit.

Balingen - Mit großem Aufwand ist die Bundesstraße 463 zwischen Balingen und Weilstetten ausgebaut worden. Innerhalb weniger Wochen haben sich dort mehrere schwere Unfälle ereignet. Im Balinger Gemeinderat forderte unter anderem Georg Seeg (SPD) eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir haben das Regierungspräsidium (RP) um eine Stellungnahme gebeten.

Hat das Regierungspräsidium Kenntnis von den schweren Unfällen?

Das RP kennt die Presseberichte zu den Unfällen an der B 463 in der letzten Woche.

Welche Kriterien müssen gegeben sein, damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden kann?

Geschwindigkeitsbegrenzungen können aus verschiedenen Gründen, zum Beispiel auch aus Gründen der Verkehrssicherheit, angeordnet werden. Die zuständige untere Straßenverkehrsbehörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall.

Auf der B463 bei Ebingen sind bei einer Aufschleifung in der Fahrbahnmitte Betonteile installiert, die das Fahren auf die Gegenspur verhindern. Wäre dies auch bei Weilstetten möglich?

Der gewählte dreistreifige Straßenquerschnitt der B 463 im Bereich von Weilstetten entspricht dem Regelfall, der keinen Trennstreifen mit Schutzeinrichtung vorsieht. Die lage- und höhenmäßige Ausbildung des Streckenabschnitts weist keine Besonderheiten auf und ist nach unserem Kenntnisstand keine Unfallhäufungslinie, was Überlegungen zu weitergehenden Maßnahmen rechtfertigen würde.

Neben der B 463 zwischen Balingen und Weilstetten verläuft ein Radweg. Beim Unfall am Freitag sind zwei Fahrzeuge über diesen Radweg geschleudert worden. Würden Leitplanken nicht für mehr Sicherheit sorgen?

Die Thematik der Schutzeinrichtung zwischen Straße und Gehweg wurde bereits in einem Sicherheitsaudit eines zertifizierten Auditors und einem Ortstermin mit der Polizeidirektion Tuttlingen, der Verkehrsbehörde der Stadt und unserem Baureferat intensiv erörtert. Dabei kam man in beiden Überprüfungen zu der Auffassung, dass Schutzeinrichtungen nicht angezeigt sind. Sie sind weder durch die maßgebenden "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" noch aus der polizeilichen Unfallstatistik zu begründen.

Balingens Oberbürgerbürgermeister Helmut Reitemann hat versichert, erneut einen Vorstoß zu unternehmen, um mehr Verkehrssicherheit zu erreichen. Hat er nach dem schweren Unfall vom vergangenen Freitag bessere Erfolgsaussichten?

Die Prüfung, ob und welche Maßnahmen an Unfallschwerpunkten zu ergreifen sind, obliegt der unteren Verkehrsbehörde, hier die Stadt Balingen. Dazu hat die untere Verkehrsbehörde die Unfallkommission einzuberufen, zu der auch die Straßenbaubehörde, also das Landratsamt, und die Polizei gehören. Die Unfallkommission stellt die erforderlichen Maßnahmen fest. Für verkehrsrechtliche Anordnungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote und ähnliches ist die untere Verkehrsbehörde, also die Stadt Balingen, zuständig.

Sind auch straßenbauliche Maßnahmen erforderlich, die über die Zuständigkeiten der Straßenbaubehörde hinausgehen und in die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers fallen – hier das Regierungspräsidium –, hat je nach Absprache in der Unfallkommission die Straßenbaubehörde oder die untere Verkehrsbehörde den Straßenbaulastträger über die Problematik zu informieren; letzterer hat dann über die Priorisierung aller angemeldeten Maßnahmen zu entscheiden.