Will die rote Karte zeigen: Peter Seifert verklagt Bernd Hempel wegen Schmähkritik. Anfang Oktober sehen sich die beiden vor dem Amtsgericht Balingen. Foto: Maier/Archiv

Nachwehen einer öffentlichen Auseinandersetzung: Peter Seifert verklagt Bernd Hempel wegen Schmähkritik.

Balingen - Die Posse um den Balinger Bahnhof geht in eine neue Runde. Aber anders als im Frühjahr, als der Verkauf an Peter Seifert und die anschließenden Verhandlungen Seiferts mit der Stadt bisweilen groteske und fast schon lächerliche Züge annahmen, wird es jetzt ernst. Ganz ernst. Es geht vor Gericht.

Am Amtsgericht Balingen stehen sich am Mittwoch, 2. Oktober, zwei alte, aber heute nicht mehr gut aufeinander zu sprechende Bekannte gegenüber: Peter Seifert und Bernd Hempel. Seifert sieht sich durch Äußerungen Hempels in einem Leserbrief öffentlich beleidigt und diffamiert. Eine außergerichtliche Einigung kam seit Februar nicht zustande, sodass Richterin Kimmerle Anfang Oktober gefordert ist.

Die Auseinandersetzung ist Folge der zu Beginn des Jahres heißen Diskussionen um den Balinger Bahnhof. Zur Erinnerung: Seifert hatte von der Bahn im Dezember 2012 den Kaufzuschlag für das Ensemble erhalten, bestehend aus Gebäude und Vorplatz. In der Folge verhandelte er mit der Stadt, die ebenfalls gerne gekauft hätte, von der Bahn aber eine Absage bekam. In diesen Gesprächen ging es insbesondere um den Bahnhofsvorplatz, an dem die Stadt wegen der Weiterentwicklung Balingens ein großes Interesse zeigte. Seifert wollte das Gelände an die Stadt verkaufen. Die Stadt strebte eine unentgeltliche Widmung an. Eine Einigung scheiterte.

Um die Verhandlungen, die sich über Wochen und Monate hinzogen, gab es enormes öffentliches Getöse, zum Thema erschienen viele Leserbriefe in den Zeitungen – darunter der von Bernd Hempel Mitte Januar, durch den sich Peter Seifert in sechs Punkten einer unzulässigen Schmähkritik ausgesetzt sieht.

OB und Baudezernent als Zeugen benannt

Hempel hatte darin unter anderem geschrieben, teilweise als Frage formuliert, dass sich Seifert selbst als Gutmensch bezeichne, dass er offenbar für sich die Bezeichnung "Wohltäter der Bürger von Balingen" erwarte, obwohl er den Bahnhof zu einem für ihn selbst gewinnbringenden Objekt gemacht habe, und dass er zudem seine Gewinne auf Kosten der Bürger plane und den Forderungen der Bahn nur deshalb zugestimmt habe, weil er mit der "Abzocke" der Balinger rechne.

Seiferts Anwältin spricht in diesem Zusammenhang von "verbalen Ausfällen und harschen Attacken" sowie unwahren Tatsachenbehauptungen, die sicherlich nicht mehr vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt seien. Es stehe insbesondere nicht die Auseinandersetzung um die Sache – Kauf und Zukunft des Bahnhofs –, sondern allein die Diffamierung der Person Seiferts im Vordergrund.

Eine von Bernd Hempel im März abgegebene Unterlassungserklärung wollte Seifert inhaltlich nicht akzeptieren. Eine erneute Aufforderung, eine solche abzugeben, blieb nach Angaben von Seiferts Anwältin unbeantwortet, sodass sie im April Klage beim Amtsgericht einlegte. Hempels Anwalt beantragte, diese abzuweisen – ohne Erfolg. Seiner Meinung nach sei eine wirksame Unterlassungserklärung abgegeben worden, bestimmte Äußerungen Hempels seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, und strittige Passagen könnten durch Aussagen von Oberbürgermeister Helmut Reitemann und Baudezernent Ernst Steidle im Sinne Hempels belegt werden. Vorsorglich wurden Reitemann und Steidle als Zeugen der Verteidigung benannt; ob sie der Wahrheitsfindung dienlich sein können und tatsächlich für die Verhandlung am 2. Oktober geladen werden, entscheidet das Gericht.