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Aus der Traum von Transparenz: Gemeinsamer Antrag von SPD und FDP mit knapper Mehrheit abgelehnt.

Zollernalbkreis - Es ist beschlossen. Mit knapper Mehrheit ist der Kreistag dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, in den beschließenden Ausschüssen auch künftig nichtöffentlich vorzuberaten.

Noch am Tag vor der Sitzung hatte Dietmar Foth den Antrag der FDP-Fraktion eingebracht, in Zukunft "in der Regel" öffentlich vorzuberaten. Auch SPD-Kreisrat Friedrich Klein warb einmal mehr für den Antrag seiner Fraktion, der in die gleiche Richtung zielte. Er wolle für seine Argumente nicht "uralte Sitzungsprotokolle wälzen", sagte er. Aber öffentliche Vorberatungen seien ein "wesentliches Element der Demokratie". In der Vorberatung werde viel lebendiger diskutiert, und der Bürger und Wähler habe schließlich das Recht, "zu erfahren, wer wie argumentiert hat".

Helga Zimmermann-Fütterer (SPD) erinnerte daran, dass man jahrzehntelang öffentlich vorberaten habe, ohne das Wort "Vorberatung" in die Sitzungsunterlagen zu schreiben: "Es ist einfach verhandelt worden, und ich habe den Landkreis im Balinger Gemeinderat immer als vorbildlich gepriesen."

Dass die neue Landkreis- und Gemeindeordnung es jetzt ins Ermessen des Kreistags oder des Gemeinderats stellt, ob in den Ausschüssen öffentlich oder nichtöffentlich vorberaten wird, machte die Entscheidung nicht gerade einfacher.

Schließlich wurde der gemeinsame Antrag von SPD und FDP mit 27 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt. Enttäuschend fand Helga Zimmermann-Fütterer das knappe Votum, bei dem ausgerechnet zwei Grüne die entscheidenden Stimmen abgegeben hatten. "Unsere grünen Freunde, die sehr für Transparenz sind...", bemerkte sie resignierend, als ausgezählt war.

Auch der zweite Antrag der FDP wurde abgelehnt – mit überwältigender Mehrheit. Darin hatte die Fraktion gefordert, für die Sachkostenaufwendungen der Fraktionen ungeachtet ihrer Größe einen Grundfreibetrag von 200 Euro zu zahlen, weil keine Rechtfertigung dafür bestehe, zwischen Fraktionen mit vier oder mit fünf Mitgliedern zu differenzieren. Dabei wurde präzisiert, dass die Änderung erst mit der Konstituierung des nächsten Kreistags in Kraft treten solle, um Eigenbetroffenheit zu vermeiden.

Die pauschale Erhöhung des Sitzungsgelds von 50 auf 55 Euro wurde bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme beschlossen, wobei Hans-Martin Haller bemerkte, dass dieser Betrag nicht einmal die "normale" Inflation ausgleiche. Die zeitliche Verschiebung, die die FDP angeregt hatte, bekam bei nur drei Stimmen – die der FDP – eine klare Abfuhr. Ergo gilt die Erhöhung ab sofort. "Sie werden sicher auch für den nächsten Kreistag antreten", stichelte Elmar Maute (SPD), "dann würde die Betroffenheit eben später eintreten."