Im Hechinger Landgericht hat gestern der Berufungsprozess in Sachen sexueller Missbrauch begonnen. Archiv-Foto: Maier Foto: Schwarzwälder-Bote

Berufung: Balinger macht vor Landgericht keine Angaben

Hechingen/Balingen. Zweite Runde im Prozess gegen einen nun 46-jährigen Balinger, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen angeklagt ist. Das Amtsgericht Balingen hatte ihn im April 2015 deswegen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er legte gegen das Urteil Berufung ein. Nun wird vor der Elften kleinen Strafkammer am Landgericht Hechingen verhandelt.

Wie der Vorsitzende Richter Barunovic darlegte, habe es zwischenzeitlich keine Verständigung und keine Erörterungen zwischen den Parteien gegeben.

Auf Nachhaken eines der drei Anwälte des Angeklagten räumte der Richter ein, dass es in der Berufungsverhandlung nicht nur eine Bestätigung oder eine Verschlechterung des erstinstanzlichen Urteils geben könne, wie es in einem Schreiben des Gerichts an eine in den USA lebende Zeugin geheißen habe, sondern auch einen Freispruch.

Ein solcher ist auch weiterhin Ziel des Angeklagten und seiner Rechtsanwälte, wie der Balinger Anwalt Schlichtenberger gegenüber unserer Zeitung sagte. So scheint auch eine Einigung in der BerWufungsverhandlung mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht kaum möglich.

Der Angeklagte, ein inzwischen vom Dienst suspendierter Studienrat, will vor dem Landgericht keine Angaben zur Person und zur Sache machen. Er gab vor 15 Zuhörern, die die Verhandlung mitverfolgten, mündlich folgende Erklärung ab: Er habe Berufung eingelegt, weil er die Taten vollumfänglich zurückweise. Er habe keine der ihm angelasteten Taten begangen. Seit dem Strafverfahren habe er massive Anfeindungen und schwerwiegende Eingriffe im persönlichen Leben erfahren müssen, insbesondere seine Kinder betreffend. Auf Anraten seiner Anwälte mache er daher von seinem Recht Gebrauch, sowohl zur Person als auch zur Sache zu schweigen.

Zuvor hatte Richter Barunovic das Urteil der ersten Instanz verlesen. Der Mann, der auch ehrenamtlich engagiert gewesen war, sei für schuldig befunden worden, im Zeitraum zwischen 2004 und Anfang 2012 zwei Nachbarmädchen in vier Fällen sexuell missbraucht zu haben. Die Schwestern seien zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre gewesen.

Beide Mädchen, Freundinnen seiner Töchter, habe er bei deren Besuch in seiner Wohnung auf den Schoß gezogen, ihnen unter die Unterhosen gefasst und sie an der nackten Scheide berührt, so der Vorwurf. Der Mann habe gewusst, dass seine Taten strafbar seien. Zwischen den beiden Familien habe es jahrelange, enge und freundschaftliche Beziehungen gegeben.

Für den Berufungsprozess, der auf vier Verhandlungstage angesetzt ist, sind zahlreiche Zeugen geladen, darüber hinaus eine Sachverständige. Fortsetzung ist am Montag, 17. Oktober.