Nach einem Kuss hatte der Angeklagte gedroht, dem Verlobten der jungen Frau alles zu erzählen - es sei denn, sie würde ihm Geld bezahlen. (Symbolfoto) Foto: Piotr Marcinski/ Shutterstock

25-jähriger Balinger erpresst 1500 Euro von Frau: Er drohte, sie vor ihrem Verlobten bloßzustellen.

Balingen - Schweigen gegen Geld: Ein 25-jähriger Balinger ist am Montag vom Amtsgericht wegen Erpressung in sechs Fällen und versuchter Erpressung in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der vorbestrafte Mann gestand, eine Bekannte im Zeitraum von Januar bis Juli 2014 zu monatlichen Zahlungen in Höhe von zusammengerechnet 1500 Euro gedrängt zu haben. Sein Druckmittel: ein Kuss.

Zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten war es im Vorfeld der Taten zu einer Annäherung gekommen. Der Angeklagte drohte nun der Frau per Handynachricht: Sollte sie ihm nicht Geld geben, würde er ihrem Verlobten und dessen Familie von dem Kuss erzählen. Zunächst leistete die Frau der Forderung Folge. Mehrfach ließ sie dem Angeklagten Geld zukommen. Mitte 2014, nach einer neuerlichen Zahlungsaufforderung, zeigte sie ihrem Verlobten jedoch die Nachrichten und erstattete Anzeige.

"Die Vorwürfe stimmen", sagte der Angeklagte vor Gericht. "Ich habe Druck gemacht." Wozu er das Geld verwendete? Er habe damit Schulden bezahlt, aber auch "normale Dinge" wie einen Motorroller.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine achtmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Zwar hielt sie dem Angeklagten zugute, dass ein "nicht allzu hoher Schaden" entstanden sei. Andererseits habe der wegen Betrugs und Erschleichung von Leistungen vorbestrafte Mann allerdings die Taten während der Verbüßung einer Bewährungsstrafe begangen. Die Staatsanwältin sprach von einer "ungünstigen Sozialprognose". Der Verteidiger wiederum mahnte in diesem Zusammenhang an, dass der Angeklagte im Falle einer Gefängnisstrafe seinen Job verlieren würde. "Der Absturz in die Armut ist dann vorprogrammiert", sagte er.

Die Richterin folgte schließlich dem Verteidiger und legte die Freiheitstrafe zur Bewährung aus. Der Angeklagte müsse allerdings die 1500 Euro an die Geschädigte zurückzahlen und dürfe sich auch sonst nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Sein Bewährung hänge an einem "seidenen Faden", sagte die Richterin. Und weiter: "Sie sind es, der entscheidet, ob der Faden hält oder durchgeschnitten wird."