Ein Teil der Projektgruppe für den neuen Kita-Service (von links): Irmtraud Burkhardt (evangelischer Kindergarten Oberdorf), Judith Weiß (Pastoralreferentin katholische Kirchengemeinde), Patrizia Finkbeiner (Gemeinde Baiersbronn), Lisa Haas (Tageselternverein Landkreis Freudenstadt) und Jochen Veit (Gemeinde Baiersbronn). Foto: Gemeindeverwaltung Foto: Schwarzwälder-Bote

Familie: Gemeinde richtet Kita-Service ein / Neues Angebot soll Planungssicherheit schaffen

Gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen will die Gemeinde mit dem neuen Kita-Service, der ab 2017 eingeführt wird. Von dem zentralen Anmelde- und Vormerkverfahren sollen sowohl die Eltern als auch die Gemeinde und die Träger profitieren.

Baiersbronn. Der neue Kita-Service, der für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren in Baiersbronn Anfang Januar im Internet an den Start geht, soll den Weg zum Betreuungsplatz für Kleinkinder für Eltern leichter und die Arbeit für die Gemeinde übersichtlicher machen. Bislang nehmen die Kindergärten und Kindertagesstätten die Anmeldungen selbst entgegen, erklärt Kämmerer Jochen Veit. Das habe für die Gemeinde den Nachteil, dass sie keinen Überblick über Angebot und Nachfrage – freie, belegte und erforderliche Plätze – hat.

Das zentrale Anmelde- und Vormerkverfahren für Kinder unter drei Jahren hat laut Veit drei Hauptziele: Es soll möglich machen, gewünschte Betreuungsplätze zügig zu vergeben, verhindern, dass Kinder bei verschiedenen Einrichtungen gleichzeitig vorgemerkt werden, und schließlich auch zur Zufriedenheit der Eltern beitragen. Weiteres Ziel ist die Planungssicherheit für die Gemeinde und die Träger der Einrichtungen – die Kirchengemeinden. Und das dritte Ziel ist die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz. Denn dafür muss letztlich die Gemeinde geradestehen.

Doch auch die Eltern sind in der Pflicht: Benötigen sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz, sollten sie die Gemeinde mindestens ein halbes Jahr, bevor der Platz benötigt wird, informieren, damit die Gemeinde ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicherstellen kann. "Ab Januar können Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren verpflichtend nur noch über das neue Verfahren vergeben werden", erklärt der Kämmerer. Wenn sich das Verfahren bewähre, könne es auf den Ü3-Bereich ausgedehnt werden, so Veit. Die Eltern können bei dem Online-Vormerkverfahren, das übrigens schon direkt nach der Geburt genutzt werden kann, die gewünschte Einrichtung angeben. Auch wenn das Kind über die Kindertagespflege, also von Tageseltern, betreut werden soll, kann das Verfahren genutzt werden. Gibt es in den von den Eltern gewünschten Einrichtungen keinen Platz, wird über den Kita-Service eine Alternative – eventuell auch in der Kindertagespflege – angeboten. Zentrale Anlaufstelle für Betreuungsplätze für Kinder im Alter bis zu drei Jahren ist also ab Januar die Gemeinde. Dort ist Patrizia Finkbeiner mit dieser Aufgabe betraut. Sie gibt unter Telefon 07442/842 12 29 auch weitere Auskünfte.

Das zentrale Anmelde- und Vormerkverfahren wird durch ein Online-Portal umgesetzt, das in enger Kooperation zwischen Einrichtungsträgern (Kirchengemeinden) und bürgerlicher Gemeinde erarbeitet wurde. Das Portal ist ab Januar auf der Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde-baiersbronn.de (Lebenswert) zu finden.

 Die Eltern melden im Portal ihren Bedarf an und nennen ihre Wunscheinrichtungen.

 Die Meldungen laufen zentral bei der Gemeinde Baiersbronn (Kita-Service) auf, von wo die Meldungen an die Einrichtungen beziehungsweise Träger weitergeleitet werden. Mit dieser neuen Aufgabe wurde Patrizia Finkbeiner betraut.

 Die Einrichtungen oder Träger greifen auf die Meldung zu und vergeben den Platz. Anmeldungen werden in den Einrichtungen nicht mehr angenommen.

 Haben Eltern keine Möglichkeit eines Internetzugriffs, kann die Anmeldung über Patrizia Finkbeiner erfolgen.