Normale Schule oder Sonderschule? Das können Eltern in Zukunft selbst entscheiden. Foto: dpa

Die Zeit drängt: Vom kommenden Schuljahr an sollen Eltern entscheiden können, ob ihre behinderten Kinder die Sonder- oder die allgemeine Schule besuchen. Doch Kultusminister und Kommunen liegen sich in den Haaren.

Stuttgart - Die Gemeinden fordern vom Land die volle Übernahme der Kosten für die Integration behinderter Kinder in die allgemeine Schule in Höhe von knapp 40 Millionen Euro im Jahr. Der Gemeindetag warnte Grün-Rot, mit einem Nein gefährde die Regierung die Akzeptanz der Inklusion. Bisher sei das Land nur bereit, zwölf Millionen Euro aufzubringen. „Wenn das Land die Inklusion nicht voll finanziert, dann müssen die Gemeinderäte sehen, wo sie sparen oder Einnahmen erhöhen können“, sagte der Experte des Gemeindetages für Bildung und Soziales, Steffen Jäger, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Dadurch könne das Verständnis der Bürger für die Inklusion abnehmen. Der Landesbehindertenbeauftragte Gerd Weimer (SPD) reagierte erbost auf die Forderung.

Es sei „völlig inakzeptabel“, wenn der Gemeindetag fordere, dass nur das Land für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein durchgängig inklusives Schulwesen aufkommen müsse, sagte Weimer am Donnerstag in Stuttgart. Die Forderung nach Übernahme der Kosten für bauliche Veränderungen durch das Land gehe einfach zu weit. „Inklusion geht alle politischen Ebenen an, die Kommunen dürfen sich nicht in die Büsche schlagen.“ Anders als der Gemeindetag fährt der Städtetag einen Kompromisskurs und kann sich eine Beteiligung an den Kosten vorstellen.

Eine Arbeitsgruppe von Vertretern des Landes und der Kommunen hatte berechnet, dass die Inklusion jährliche Kosten von rund 39 Millionen Euro nach sich ziehe, wenn 28 Prozent der Familien die Regelschule statt der Sonderschule für ihren behinderten Nachwuchs wählten. Zusätzliche Mittel werden etwa gebraucht für bauliche Veränderungen, Schulassistenten und Schülerbeförderung. Bei einem Modellversuch hatten rund ein Viertel der Eltern sich dafür entschieden, ihre behinderten Kinder auf die allgemeine Schule zu schicken.

Jäger sagte, er sehe sich durch die Landesverfassung bestätigt. Diese sieht in Paragraf 71 vor, dass Gemeinden durch Gesetz die Erledigung neue öffentlicher Aufgaben übertragen werden kann; wenn dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung der Gemeinden führt, müsse ein entsprechender finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Er forderte, vertraglich sicherzustellen, dass bei stärkerer Inanspruchnahme das Land auch die wachsenden Kosten trage.

Gewissheit darüber fordert auch der Städtetag. Der Verband kann sich aber einem Kompromiss vorstellen, bei der das Land zwar den großen Teil der Kosten trägt, aber die Kommunen sich mit einem Drittel beteiligen.

Das Gesetz zur Inklusion soll zum Schuljahr 2015/16 in Kraft treten. Der langwierige Finanzstreit zwischen Land, Gemeinde- und Städtetag bringt Kultusminister Andreas Stoch (SPD) unter Druck. Der zeigte sich allerdings überzeugt, dass die komplexen offenen Fragen bald geklärt seien. „Ich bin mir sicher, dass das Elternwahlrecht wie geplant zum kommenden Schuljahr wirksam wird.“ Die hierfür notwendige Gesetzesänderung werde er noch im Februar dem Kabinett vorstellen. Er werden demnächst wieder mit den Kommunalverbänden verhandeln.

Stoch hatte das gesetzlich verankerte Aus der Sonderschulpflicht bereits um ein Jahr verschoben und eine Einigung mit den Kommunen eigentlich schon vor Weihnachten angepeilt. Für die CDU kritisierte Monika Stolz: „Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Inklusion ist schon jetzt eine Blamage für die Regierung.“ Stoch müsse einen Masterplan vorlegen, um die Verunsicherung von Eltern, Schulen und Kommunen zu beenden.

Nach den Worten von Jäger kann das auch in anderen Bundesländern praktizierte Konzept von Schwerpunktschulen für Inklusion die Gesamtkosten drücken. Dabei könnte es sich um Schulen handeln, die bereits Erfahrungen mit Inklusion haben, oder um Gemeinschaftsschulen, bei denen Inklusion zum Programm gehört. „Das Thema wäre über die 209 Gemeinschaftsschulen lösbar“, meinte Jäger.

Auch der Städtetag plädiert für Schwerpunktschulen. Das sei die logische Konsequenz aus der Entscheidung, dass die Familien keinen Anspruch auf eine ganz bestimmte Schule bekommen sollen, erläuterte Dezernent Norbert Brugger.

Schwerpunktschulen lehnt das Kultusministerium jedoch ab, weil es eine Wiedereinführung von Sonderschulen durch die Hintertür fürchtet. Stoch plant eine Inklusion von Gruppen behinderter Schüler, die in jeder Schule möglich sein soll. Auch Weimer lehnt die Idee ab, weil sich dann die meisten Schulen aus dem Thema verabschieden würden nach dem Motto: „sollen doch andere machen“.