In diesem Frühjahr soll auch in Baden-Württemberg die Mietpreisbremse kommen. Foto: dpa-Zentralbild

In Baden-Württemberg soll die Mietpreisbremse in diesem Frühjahr kommen. Damit sollen Mietpreissteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren auf 15 Prozent begrenzt werden.

Stuttgart - Nach etlichen Verzögerungen soll die baden-württembergische Mietpreisbremse endlich Realität werden. Eine Sprecherin des Finanzministeriums in Stuttgart sagte am Mittwoch, die entsprechende Rechtsverordnung solle in diesem Frühjahr in Kraft treten. Damit sollen Mietpreissteigerungen in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren auf 15 Prozent begrenzt werden - vorausgesetzt, die Mietwohnung liegt in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

Derzeit darf die Miete innerhalb von drei Jahren noch um 20 Prozent steigen. Die Rechtsverordnung soll die Gemeinden oder Gemeindeteile bestimmen, in denen die Kappungsgrenzen künftig angewandt werden. Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse bereits 2014 kommen. Allerdings ist das Land auf Datenmaterial des Statistischen Landesamtes angewiesen, um die Gebiete, in denen die Bremse gelten soll, definieren zu können. Die Daten zum Stichtag 31. Dezember 2013 habe die Regierung im Herbst bekommen, erklärte die Sprecherin.

Auch der Bund arbeitet an einer Preisbremse

Auch der Bund arbeitet an einer Preisbremse - bei Neuvermietungen. Die Koalitionsspitzen der schwarz-roten Bundesregierung legten in der Nacht zum Mittwoch einen langen Streit über das Thema bei. Die Sprecherin des Stuttgarter Finanzministeriums sagte, sobald die bundesgesetzliche Grundlage vorliege, werde die Preisbremse im Land umgesetzt. Finanzminister Nils Schmid (SPD) begrüßte die Einigung in Berlin: „Das ist eine gute Entscheidung für Mieterinnen und Mieter. Denn sie ist ein wichtiger Beitrag, Mieten bezahlbar zu halten.“

Unterdessen zeigt ein anderes, bereits im Land durchgesetztes wohnungspolitisches Instrument wenig Wirkung: das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Es ist seit rund einem Jahr in Kraft. Kommunen können seitdem per Satzung grundsätzlich verbieten, dass Wohnraum für berufliche oder gewerbliche Zwecke verwendet wird. Das Gesetz sollte dem Wohnungsmangel vor allem in Groß- und Universitätsstädten entgegenwirken. Doch bislang hat nur Freiburg ein Zweckentfremdungsverbot eingeführt, bestätigte das Finanzministerium einen Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch).

Die Vize-Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg, Stefanie Hinz, bewertete das Instrument kritisch. Mit einem Zweckentfremdungsverbot greife man erheblich ins Eigentumsrecht ein. „Man muss daher genau ausloten, ob die Voraussetzungen gegeben sind oder nicht.“ Bei solchen Entscheidungen sei Maß und Mitte gefragt, begründete sie die Zurückhaltung der Städte.