Die Fraktionen im baden-württembergischen Landtag wollen Volksabstimmungen und Volksbegehren erleichtern. Foto: dpa

Die Fraktionen im baden-württembergischen Landtag wollen die direkte Demokratie stärken. Ein Gesetzentwurf soll Volksbegehren und -abstimmungen erleichtern.

Stuttgart - Die Bürger im Südwesten sollen es einfacher haben, die Politik mitzubestimmen. Die Hürden für Volksbegehren und Volksabstimmungen sollen daher sinken, waren sich die Fraktionen von Grünen, SPD, CDU und FDP im Landtag am Mittwoch einig. Die Fraktionen hatten einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht. Über ähnliche Änderungen auf kommunaler Ebene waren sie nicht übereingekommen.

Bei einem Volksbegehren soll demnach ein Zehntel der Wahlberechtigten einen Gesetzentwurf einbringen können - bisher war es ein Sechstel. Lehnt der Landtag ihn ab, kommt es zur Volksabstimmung. Hier soll sich mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten dann doch durchsetzen können - bisher war es ein Drittel. Das soll nur für einfache Gesetze gelten, für die die Verfassung nicht geändert werden muss.

Kritiker hatten bemängelt, dass die Quoten bisher kaum zu erfüllen seien. Damit sei es für die Politik leichter, Entscheidungen zu treffen, und für die Bürger leichter, sie zu akzeptieren, sagte der CDU-Abgeordnete Volker Schebesta. Die Fraktionen wollen außerdem neu einen sogenannten Volksantrag einführen, der den Landtag zwingt, sich mit einem Thema zu befassen. 0,5 Prozent der Wahlberechtigten müssen dafür stimmen, das sind rund 38 000 Menschen.

Weil für die Regelungen die Verfassung geändert werden muss, braucht die Landesregierung die CDU für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Es wäre die erste Verfassungsänderung, seitdem Grün-Rot 2011 die Regierungsmacht übernommen hat. Der Gesetzentwurf wanderte zur Beratung in den Ständigen Ausschuss.