Praxisgebühr fällt weg, Rentenbeitrag sinkt, Rundfunkbeitrag für alle kommt - im Südwesten müssen sich außerdem Beamte im neuen Jahr den Sparmaßnahmen der Landesregierung beugen. Foto: dpa-Zentralbild

Praxisgebühr fällt weg, Rentenbeitrag sinkt, Rundfunkbeitrag für alle - im Südwesten müssen sich außerdem Beamte im neuen Jahr den Sparmaßnahmen der Landesregierung beugen.

Stuttgart/Mannheim - Die meisten Dinge, die sich zum Jahreswechsel für die Menschen in Baden-Württemberg ändern, betreffen auch alle anderen Bundesländer. So fällt etwa die Praxisgebühr für Arztbesuche weg, der Rentenbeitrag sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent, dafür steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Außerdem wird zum 1. Januar der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag eingeführt, mit dem die öffentlich-rechtlichen Sender künftig finanziert werden.

Die Autofahrer müssen sich in Städten mit Umweltzonen umstellen: Von 1. Januar dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaub-Plakette in die Innenstädte fahren.

Verschiedene Auswirkungen haben die Sparbemühungen der grün-roten Landesregierung in Stuttgart. So tritt zum 1. Januar das kürzlich vom Landtag verabschiedete Haushaltsbegleitgesetz in Kraft. Es sieht unter anderem Einschnitte bei der Beamtenbesoldung vor. Damit wird neu eingestellten Beamten künftig in bestimmten Besoldungsgruppen für drei Jahre das Grundgehalt um vier Prozent im Monat gesenkt, in höheren Besoldungsgruppen wird die Kürzung von vier auf acht Prozent erhöht.

Das aus dem Jahr 1969 stammende Sammlungsgesetz wird dagegen zum 1. Januar aufgehoben. Wer in Baden-Württemberg für einen guten Zweck Spenden sammeln will, kann dies künftig ohne behördliche Zustimmung tun. Spendensammler werden aber nach Angaben der Landesregierung weiterhin kontrolliert. Betrüger müssten wie bisher mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.