In Baden-Württemberg soll der Alkoholverkauf weiter begrenzt werden. Foto: dpa

Der Verkauf von Alkohol ist in Baden-Württemberg ohnehin schon stark eingeschränkt. Jetzt wollen SPD-Politiker den Erwerb von Alkohol weiter begrenzen. Doch es gibt auch Gegner.

Stuttgart - Der Verkauf von Alkohol soll im Südwesten künftig noch weiter eingeschränkt werden. Das bisherige nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten vom März 2010 dürfe nicht weiter umgangen werden, erläuterte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Donnerstag in Stuttgart. Laut der von ihm in den Landtag eingebrachten Novelle dürfen deshalb Warenautomaten mit alkoholischen Angeboten und Alkohollieferdienste zwischen 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr nicht genutzt werden.

Die FDP wandte sich gegen die Pläne. „Das hat mit freien Menschen relativ wenig zu tun“, sagte der liberale Justizexperte Ulrich Goll. Prävention sei dem Verbot vorzuziehen. Die CDU signalisierte Zustimmung, forderte aber noch weitergehende Schritte, vor allem die Erlaubnis für die Kommunen, auf öffentlichen Plätzen ein Alkoholkonsumverbot auszusprechen.

Novelliert werden auch die Regeln für die freiwillige Feuerwehr. Demnach sollen Mitglieder nur einzelne Tätigkeiten ausüben - und nicht mehr das volle Aufgabenspektrum. Mit flexibleren arbeitsteiligen Regeln werde der unter Nachwuchsmangel leidende Freiwilligendienst attraktiver, meinte Minister Gall. Auch für die 40- bis 50-Jährigen in der Einsatzabteilung ergäben sich neue Spielräume.

Das hält die CDU für „gut gewollt, aber unausgegoren“. Konrad Epple (CDU) warnte: „Damit wackelt die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren.“ Kein Einsatz gleiche dem anderen, deshalb sei vorher unklar, wer am Brandort gebraucht werde. Möglicherweise kämen dann gerade die falschen Spezialkräfte zum Einsatz.

Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Kommunen die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr finanziell unterstützen, etwa für einen Erholungsaufenthalt.