Gericht: Es geht um sexuelle Nötigung

Enztal/Calw. Ein Jahr und neun Monate lautete das Urteil des Schöffengerichts am Ende eines Prozesses wegen sexueller Nötigung. Hatte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung alle Vorwürfe noch als Lügen abgestritten, war er schließlich doch geständig.

Vorausgegangen waren etliche Aussagen von Zeugen, die zum Teil extra aus Polen angereist waren. Allen voran die Geschädigte, die sichtlich Angst vor dem Angeklagten hatte. Und die begründet sich in einem Vorfall, der sich Mitte Juli in der Unterkunft für Mitarbeiter einer Firma in Pforzheim ereignete.

Demnach zwang der 42-jährige Beschuldigte die 23-Jährige, sexuelle Handlungen an sich zu erdulden und an ihm vorzunehmen. Zuvor hatte er sie in ihr Zimmer gedrängt und abgeschlossen. Wegen der Angst vor noch schlimmeren Handlungen habe ihr das Schreien versagt, sagte sie auf Nachfrage. Die Unterkunft befindet sich in einem ehemaligen Hotel, das offenbar mit rund 60 Personen belegt ist.

Ende August verhaftet

Der Angeklagte gab sich zunächst als Opfer einer jungen Frau aus, die schnell zu Geld kommen wollte und ihn der Straftat beschuldigte, nachdem er sich nicht erpressen ließ.

Nur wenige Tage zuvor war sie zusammen mit ihrer Schwester und deren Freund, der der Sohn von der Partnerin des Angeklagten ist, aus Polen gekommen, um für einige Monate in der Firma zu arbeiten. Den Vorarbeiter informierte die Geschädigte nach dem Vorfall – durch ihre Anzeige wurde der Beschuldigte letztlich Ende August verhaftet.

"Wir haben von einer Geldauflage abgesehen, weil er in den fünf Monaten Untersuchungshaft kein Geld verdiente", fasste die Vorsitzende Richterin das Urteil zusammen. Dem Angeklagten wurde eine dreijährige Bewährungszeit auferlegt.