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Bad Wildbad Abrechnungsbetrug vor Gericht

Alexander Gossweiler, vom 07.09.2010 07:31 Uhr
Sollte die Abrechnungsstelle für Heilberufe (AZH) um rund 420 000 Euro betrogen werden? Waren dabei zwei Geschäftsführer einer Kurvermittlungsfirma zusammen mit einem bereits verurteilten Physiotherapeuten involviert? Wurde auf diese Weise Geldwäsche betrieben? Mit der Klärung dieses Sachverhalts beschäftigt sich das Schöffengericht Calw seit April. Foto: dpa
Sollte die Abrechnungsstelle für Heilberufe (AZH) um rund 420 000 Euro betrogen werden? Waren dabei zwei Geschäftsführer einer Kurvermittlungsfirma zusammen mit einem bereits verurteilten Physiotherapeuten involviert? Wurde auf diese Weise Geldwäsche betrieben? Mit der Klärung dieses Sachverhalts beschäftigt sich das Schöffengericht Calw seit April. Foto: dpa

Oberes Enztal/Calw - Sollte die Abrechnungsstelle für Heilberufe (AZH) um rund 420 000 Euro betrogen werden? Waren dabei zwei Geschäftsführer einer Kurvermittlungsfirma zusammen mit einem bereits verurteilten Physiotherapeuten involviert? Wurde auf diese Weise Geldwäsche betrieben? Mit der Klärung dieses Sachverhalts beschäftigt sich das Schöffengericht Calw seit April.

"Es geht um die Glaubwürdigkeit des Therapeuten und objektive, fassbare Fakten", sagte Klaus Schmitz eingangs des elften Verhandlungstages. Der Verteidiger erläuterte, dass der Therapeut seinen ehemaligen Anwalt von der Schweigepflicht entbunden habe.

Krankenkassen stoppen Zahlungen an den Therapeuten

Deshalb stellte er den Antrag, diesen zu hören, zumal der Therapeut anfangs des Prozesses angab, sein damaliger Anwalt habe ihm geraten, die beiden Geschäftsführer zu belasten. Bei seiner Zeugenaussage nahm er die Behauptung, die beiden Angeklagten seien beteiligt gewesen, zurück. Deshalb soll im Oktober besagter Anwalt gehört werden.

Unabhängig davon bestätigte die Rechtsanwältin der AZH, dass Anrufe seitens der Krankenkassen die Zahlungen an den Therapeuten gestoppt hätten. Gleichzeitig erläuterte sie, dass die AZH nicht generell beratend zu Sachverhalten agiere. Sie widersprach damit den Ausführungen des Justitiars, der eine hergestellte Verbindung zwischen dem Therapeuten und der AZH nur auf dieser Basis verstanden wissen wollte.

Überschreiten der Summe bei den Abrechnungen macht stutzig

"Das Kind war bereits in den Brunnen gefallen und die Hälfte der Zahlungen ist bis heute nicht erstattet", so die Anwältin zu einem außergewöhnlichen Fall. Er soll auf einer hohen Anzahl von Maßnahmen beruhen, die Patienten verordnet worden sein sollen. "Die Rezepte zeugten von bis zu zehn Behandlungen, also über das normale Maß hinaus", berichtete die Sprecherin der Krankenkassen indes. Durch das Überschreiten der Summe bei den Abrechnungen seien die Kostenträger im Frühjahr 2007 stutzig geworden und hätten die Zahlungen gestoppt.

Gleichwohl räumte sie ein, dass anfänglich eine Befragung der Versicherten ergab, dass alle Maßnahmen durchgeführt worden sein sollen. "Es war kein Betrug erkennbar, aber doch mehr als üblich in Verordnungen", fasste sie einen Blick auf die Wirtschaftlichkeit zusammen. "Erst später war es der Fall, dass die Leistungen nicht mehr erbracht wurden", sagte sie.

Von den Verteidigern nach ihrer Initiative gegenüber der AZH gefragt, bejahte sie dies. "Die Kassen sind gehalten, die Forderungen der AZH ungeprüft zu zahlen, deshalb musste das gestoppt werden", erklärte sie zur Einschaltung der Abrechnungsstelle durch den Physiotherapeuten. Wegen des Gesamtgeschehens werde in Kürze auch der Kurarzt vor den Prüfungsausschuss treten müssen, verwies sie auf die unnormalen Vorgänge.

"Wir hatten keinen umfassenden Einblick in die Konten der Praxis", erklärte noch einmal der Steuerberater der Kurvermittlungsfirma zu fehlenden Positionen in der monatlichen Auswertung.

Gleichzeitig berichtete er von Gesprächen mit den Geschäftsführern, ob dieser Betrieb per Insolvenz beendet werden sollte.

"Man entschied sich aber durch interne Darlehen von der Tochterfirma das Geschehen zu refinanzieren", führte er aus.

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