GerichtBewährungsstrafe für Missbrauch

Von Steffi Stocker

Bad Teinach-Zavelstein/Calw. Zwei Übergriffe waren es im Sommer vor neun Jahren, mit denen ein heute 49-Jähriger den Bruch seiner Familie eingeleitet hatte. Vor vier Jahren zeigte er sich wegen sexuellen Missbrauchs selbst an. Jetzt verhandelte das Gericht diesen Rechtsfall.

Der Straßenbauarbeiter war in jenem verhängnisvollen Sommer zwei Mal nachts in das Kinderzimmer der damals neunjährigen Stieftochter gekommen. "Er hat sie mit sexueller Motivation berührt und geküsst und auch an sich sexuelle Handlungen vornehmen lassen", so der Staatsanwalt in seiner Anklage.

Nachdem das Mädchen beim zweiten Mal deutlich gemacht hatte, das nicht mehr zu wollen, beendete er diese Vorgänge. "Die Art und Weise, wie sie es sagte, machte mir bewusst, dass etwas falsch läuft und hat mir einen Schock versetzt", sagte der Angeklagte.

Kontakt zu Therapeutin

Das habe ihn aus der Bahn geworfen. Und weil er Angst gehabt habe, als trockener Alkoholiker rückfällig zu werden, kontaktierte er eine Therapeutin. Bei einem stationären Aufenthalt wegen Unbeherrschtheit sei dieser Missbrauch dann zutage getreten.

"Danach, vor etwa sechs Jahren, habe ich das Geheimnis aufgelöst und ihr gesagt, wenn sie darüber reden wolle, solle sie das auch tun", erzählte der Geständige. Nach seinen Berichten hat sich die jetzt Jugendliche vor vier Jahren in einer Beratungsstelle offenbart. "Meine Frau hat mich zur Rede gestellt und sich von mir getrennt, sagte er zum laufenden Scheidungsverfahren. Außerdem sei er in eine sexual bezogene Therapie gewechselt, die bis heute anhält.

Verhalten gewürdigt

Dieses Nach-Tat-Verhalten wirkte sich auf die Strafbemessung des Gerichts aus. Im Vorfeld hatte schon der Staatsanwalt das Verhalten des Angeklagten gewürdigt: "Er übernimmt Verantwortung für das eigene Handeln, sieht und reflektiert die negativen Auswirkungen." Der Ankläger erinnerte aber auch an den Vertrauensmissbrauch sowie das Ausnutzen des Nähe-Verhältnisses.

"Die Reue wird ihnen abgenommen", so der Vorsitzende Richter in seiner Begründung. Er hat den 49-Jährigen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. "Dabei hatte ihr Verhalten nach der Tat besonderes Gewicht wie die verstrichene Zeit seit den Vorfällen", fügte er hinzu. Weiter muss der Angeklagte 3000 Euro an eine Einrichtung für Psychotherapie zahlen. Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.