Die Kooperation zwischen den Standesbeamtinnen von Bad Teinach-Zavelstein und Oberreichenbach vereinbarten (von links) Bürgermeister Karlheinz Kistner, Christa Genth, Claudia Nothacker-Kost, Ute Balzer-Jansen und Bürgermeister Markus Wendel. Foto: Stocker

Gemeinden kooperieren bei personellen Engpässen. Vertrag sichert Betreuung durch die Behörden im Notfall.

Bad Teinach-Zavelstein/Oberreichenbach - Bereits vor fünf Jahren erließ das Innenministerium eine Änderung der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes. Geänderte Voraussetzungen für Standesbeamte veranlassten jüngst einen Kooperationsvertrag.

Für Aufgaben in diesem Bereich sind sowohl Aus- als auch Fortbildung erweitert worden. "Daraus ergibt sich vor allem auch für die Bürgermeister eine deutliche Änderung", verwies Bad Teinach-Zavelsteins Bürgermeister Markus Wendel auf das entscheidende Merkmal. Waren die Gemeindeoberhäupter kraft ihrer Hochschulausbildung bisher urkundsbefähigt, wie es im Amtsdeutsch heißt, sind sie seit Oktober dieses Jahres nur noch Eheschließungs-Standesbeamte.

Vor diesem Hintergrund können sie, ohne die jetzt geforderte Fortbildung, keine Geburts- oder Sterbeurkunden mehr ausstellen. "Bestimmte Vorgänge dürfen aber durch personell geringere Möglichkeiten nicht beeinträchtigt werden", so Wendel und sein Oberreichenbacher Amtskollege Karlheinz Kistner mit Blick auf eventuelle Notsituationen wie Todesfälle. Während mit Christa Genth und Claudia Nothacker-Kost in Oberreichenbach zwei Standesbeamtinnen für die Bearbeitung der notwendigen Urkunden zur Verfügung stehen, ist in der Nachbarkommune mit Ute Balzer-Jansen derzeit nur eine Mitarbeiterin befugt. Zwar schickt die Kurstadt im Frühjahr Lisa-Marie Müller zur erforderlichen Ausbildung, um die personelle Situation aufzustocken. Allerdings wollen beide Gemeinden künftig bei einer möglichen Verhinderung ihrer Standesbeamtinnen, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit, personell gewappnet sein.

Ein öffentlich-rechtlicher-Vertrag zwischen den beiden Gemeinden in Abstimmung mit dem Landratsamt regelt die gegenseitige Vertretung der Standesbeamtinnen. Sie können jeweils in der anderen Kommune tätig werden. "Langfristig sind auch alle Akten in der EDV erfasst, sodass der Zugriff auf entsprechende Daten besser möglich sein wird", so Kistner, ehe er und sein Amtskollege dem Vertrag die Dienstsiegel verpassten.