In Calw saß ein 20-Jähriger auf der Anklagebank. Was ihm zur Last gelegt wurde, konnte allerdings nur teilweise nachgewiesen werden. Foto: Bösel

Asylbewerber wird zu 50 Arbeitsstunden und Terminen bei Suchtberatung verurteilt. Jugendstrafrecht angewendet.

Calw/Bad Teinach-Zavelstein - Ein junger Asylbewerber stand wegen Betäubungsmittelhandels vor dem Amtsgericht. Dies konnte ihm zwar nicht nachgewiesen werden, aber der Besitz.

Ein Durchsuchungsbeschluss, der im November des letzten Jahres vollstreckt wurde, brachte 12,4 Gramm Haschisch in der Matratze des angeklagten Asylbewerbers zum Vorschein. Erschnüffelt und gefunden durch einen Polizeihund.

15 Gramm Haschisch in Pforzheim gekauft

Der Hinweis auf den Angeklagten kam von einem anderen Asylbewerber, der ebenfalls wegen Drogen auffällig geworden war.

Er behauptete vom Angeklagten mehrmals Marihuana gekauft zu haben. Das soll in der Nähe des Kauflands, in der Lederstraße in Calw passiert sein. Inzwischen ist der Mann, der den Angeklagten des Drogenhandels bezichtigt hat, abgeschoben worden. Der in Bad Teinach-Zavelstein wohnende Angeklagte gab den Drogenbesitz zu und erzählte, mit Hilfe eines Dolmetschers, dass er 15 Gramm Haschisch in Pforzheim gekauft habe – er konsumiere Drogen seit er in Deutschland ist. Damit handeln würde er aber nicht. Und auch die Polizeibeamten konnten bei der Durchsuchung nichts finden, was auf eine Drogenhändler-Tätigkeit des Angeklagten hinweisen würde, wie etwa Tüten, eine Waage oder verdächtige Nachrichten auf dem Handy.

Er hatte auch eine Erklärung dafür, warum er ganze 15 Gramm Haschisch gekauft hatte, wobei ein Konsument erfahrungsgemäß nur drei bis vier Gramm zu Hause habe: Da Drogen teuer sind, habe er sich mit Freunden, mit denen er auch konsumiert, zusammen getan und eine größere Menge auf einmal gekauft, so konnte er für einen billigeren Preis einkaufen. Vor allem weil die Polizei keine Hinweise finden konnte und der Angeklagte den Erwerb und Besitz einräumte, wurden die Anklagepunkte wegen Drogenhandels fallen gelassen.

Der Tatbestand des Drogenbesitzes war damit aber nicht vom Tisch. Obwohl der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft ist, sprach Richter Marco Laxgang nur eine Verwarnung, in Verbindung mit 50 Sozialstunden und drei Terminen bei der Fachstelle Sucht in Calw zur Beratung, aus.

Versucht, sein Leben geregelt zu bekommen

Jugendstrafrecht sei bei dem 20-Jährigen angemessen, da der Erwerb und Besitz der Drogen eingeräumt wurde, ein Wille damit zu handeln nicht nachgewiesen werden konnte und die letzte Verhandlung im Dezember 2016, nach dem Zeitpunkt der Tat, war.

Außerdem sei der Angeklagte, laut Jugend-Gerichtshilfe, bemüht sein Leben geregelt zu bekommen. Sein Deutsch verbessere sich und er suche nach einem Job. Außerdem sei er zuverlässig und habe seine letzten Sozialstunden gewissenhaft abgeleistet.

"Ich hoffe, Sie verstehen es jetzt. Sie ruinieren sich ihre Gesundheit und verbauen sich die Chance, einen Führerschein zu erwerben. Dieser ist wichtig für die Arbeitswelt", sagte der Vorsitzende. Der junge Mann versicherte: "Ich will ein neues Leben anfangen".