Auf das "Städtlein" Zavelstein wird bereits 1342 verwiesen. Foto: Teinachtal Touristik Foto: Schwarzwälder-Bote

Heimatgeschichte: Blick fällt bald 650 Jahre zurück / Voraussichtlich dreitägiges Fest wird vorbereitet

Von Steffi Stocker

Noch bis zur Gemeindereform 1975 galt Zavelstein als kleinste Stadt in Württemberg, zeitweise sogar von ganz Deutschland. Im kommenden Jahr will die heutige Gesamtkommune die Verleihung des Stadtrechtes vor 650 Jahren feiern.

Bad Teinach-Zavelstein. Während die Vorbereitungen für ein voraussichtlich dreitägiges Fest in Kooperation mit den Vereinen und Organisationen der Stadt angelaufen sind, scheiden sich die Geister am Ursprung des Stadtrechts.

Die Feier bezieht sich auf den Überfall des Grafen Eberhard II. der Greiner im Wildbad anno 1367. Mit knapper Not rettete ihn ein Hirte und brachte ihn auf die Burg Zavelstein. In Anerkennung für diese Unterstützung verlieh demnach Graf Eberhard II. dem Ort das Stadtrecht.

Ludwig Uhland fasste das Geschehen 1815 mit dem Gedicht "Überfall im Wildbad" zusammen. Drei Jahre später ließ Justinus Kerner diesen Stoff in die Ballade "Der reichste Fürst" einfließen, deren Inhalt und Melodie noch heute als inoffizielle Hymne des Landesteils Württemberg gilt.

Grundlage für Theaterstück

Vor elf Jahren war die Überlieferung Grundlage für das Theaterstück "Die Errettung von Zavelstein" von Herbert Schnierle-Lutz anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Zavelsteiner Ortsgruppe des Schwarzwaldvereins.

Indes verweisen Historiker auf andere Fakten sowohl zur Verleihung des Stadtrechts, als auch zum Ort des Überfalls. Unter anderem Stadtarchivar Jürgen Rauser berichtet im Heimatbuch der Stadt Bad Teinach-Zavelstein von der Nennung Zavelsteins als "Städtlein" bereits 1342. Darüber hinaus wird inzwischen daran gezweifelt, ob die Bezeichnung Wildbad auf die Kurstadt Bad Wildbad zurückgeht. Allein von den topografischen Gegebenheiten und der Entfernung ausgehend, scheint es schwer nachvollziehbar. Gleichzeitig berichtet nicht zuletzt der Landesbildungsserver von Baden-Württemberg von solchen Ortsnamen-Ergänzungen, wenn Quellvorkommen verzeichnet wurden: "Bis 1345 ist das ›Wildbad Teinach‹ urkundlich belegt".