Nach Meinung von Bürgermeister Bernhard Waidele sollte das Gremium der Forderung von fast 600 Bürgern nachkommen und den Bürgerentscheid in die Wege leiten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Formfehler vielleicht doch nicht letztes Wort. Bürgermeister setzt sich für Ansinnen ein.

Bad Rippoldsau-Schapbach - Auch wenn die Initiatoren des Windkraft-Bürgerbegehrens wohl einen Formfehler begangen haben: Vielleicht folgt der Gemeinderat Bad Rippoldsau-Schapbach doch ihrem Ansinnen. Dafür setzt sich jedenfalls Bürgermeister Bernhard Waidele ein.

Um den von der Bürgerinitiative "Windkraftprojekt Schmidsberger Platz" angestrebten Bürgerentscheid geht es am Dienstagabend bei der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bad Rippoldsau-Schapbach. Nach Meinung von Bürgermeister Bernhard Waidele sollte das Gremium der Forderung von fast 600 Bürgern nachkommen und den Bürgerentscheid in die Wege leiten – auch wenn die Initiatoren beim Unterschriftensammeln für das Bürgerbegehren offenbar einen Formfehler begangen haben und nicht sichergestellt war, dass jedem Unterzeichner auch der Text des Bürgerbegehrens vorlag (wir berichteten).

Es könne nicht sein, so Waidele gestern auf Anfrage unserer Zeitung, dass man solch eine Aktion nur noch starten könne, "wenn zwei Juristen dabei sind".

"Wir sollten dem Bürgerwunsch entsprechen, das ist Demokratie", meint Waidele. Er hofft, dass der Gemeinderat heute Abend einen beschluss im Sinne der Bürgerinitiative fasst, weiß aber auch: "Die Entscheidung wird sehr knapp." Waidele hält es für erforderlich, dass jeder einzelne Gemeinderat bereit ist, "sein Ego zurückzustellen" und sich, was seine Pflicht sei, darum bemühe, "Schaden von der Gemeinde fernzuhalten und ihr Wohl zu fördern". Die Bürgerinitiative fordert, einen Beschluss zu einer geplanten Windkraftanlage aufzuheben, mit dem der Gemeinderat die Verpachtung einer Fläche, das Zulassen einer Wegenutzung und die Übernahme einer Baulast abgelehnt hatte. Die Bürger sollten selbst über den Antrag der Betreiberfirma entscheiden.

Andreas Junt, Leiter des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamts im Freudenstädter Landratsamt, versteht zwar die Verärgerung der Initiatoren des Bürgerbegehrens über die Auskunft, dass sie einen Formfehler begangen haben, sieht aber kein Versäumnis des Kommunalamts. Die Behörde, betont er im Gespräch mit unserer Zeitung, habe die von der Bürgerinitiative aus Bad Rippoldsau-Schapbach gewünschten Informationen gegeben, obwohl das nicht die eigentliche Aufgabe des Kommunalamts sei. Diese bestehe darin, zu schauen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben rechtmäßig erfüllen. Seine Behörde habe alle Fragen der Initiatoren richtig beantwortet, aber das, so Junt, "war keine umfassende Prüfung, die Rechtssicherheit bieten würde".

Nach Formalien hätten die Initiatoren im Übrigen gar nicht gefragt, "sonst wären wir wohl auch auf das bayerische Urteil gestoßen". Auch jetzt könne man durchaus nicht sagen, ob das Bürgerbegehren im Wolftal vor dem Verwaltungsgericht standhalten würde oder nicht. Junt: "Das ist eine Auslegungsgeschichte."

Das Kommunalamt habe allen Beteiligten, auch der Bürgerinitiative, durch die Information über die Rechtslage in der vergangenen Woche die Möglichkeit gegeben, sich auf die heutige Sitzung des Gemeinderats vorzubereiten. Bei diesem liege nun die freie Entscheidung, ob er das Bürgerbegehren ablehnt oder die gesammelten Unterschriften akzeptiert.