Vortrag über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Bad Rippoldsau-Schapbach (eb). Auf großes Interesse stieß ein Vortrag, zu dem die Volkshochschule in den Bürgersaal des Schapbacher Rathauses eingeladen hatte.

VHS-Leiterin Manuela Lehmann freute sich, ein volles Haus begrüßen zu können. Als Referenten hieß sie Klaus Rademacher, Leiter des Geriatrischen Schwerpunkts am Krankenhaus in Freudenstadt, willkommen, der über das Thema "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht" referierte. In diesem Bereich herrschten immer noch verbreitet Unwissenheit und falsche Vorstellungen, betonte Rademacher. So sei es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass, wenn eine Person, beispielsweise durch Unfall, Schlaganfall oder Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage sei, eigenverantwortliche Entscheidungen für sich zu treffen, automatisch der Ehegatte, die Eltern oder die Kinder solche Entscheidungen treffen könnten.

Könne der Patient eine erforderliche Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen nicht mehr selbst erteilen, könne nur jemand, der entweder im Besitz einer Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Ermächtigungen für den Bereich "Gesundheit" sei oder, falls eine solche Vorsorgevollmacht nicht vorliege, ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer die erforderlichen Entscheidungen treffen. Der Referent informierte an Hand von Fallbeispielen ausführlich über die inhaltliche Gestaltung der Vorsorgevollmacht. Eine sinnvolle Ergänzung der Vorsorgevollmacht sei eine Betreuungsverfügung.

Mit der Patientenverfügung könne der Betroffene unabhängig oder im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht vorab mitteilen, welche Arten medizinischer Maßnahmen er unter bestimmten Umständen wünsche und welche er ablehne, erläuterte Rademacher. Um dem Patientenwillen auch im Falle der Unfähigkeit zur Willensäußerung Geltung zu verschaffen, bedürfe es meist eines Bevollmächtigten oder Betreuers, weshalb es empfehlenswert sei, sowohl mit einer Patientenverfügung als auch mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Vorsorge zu treffen.