Die bisherige Version war älter als 20 Jahre / Einhellige Zustimmung

Bad Rippoldsau-Schapbach (hgh). Der Gemeinderat Bad Rippoldsau-Schapbach hat eine neue polizeiliche Umweltschutzverordnung erlassen. Die bisherige Verordnung für die Gemeinde stammt aus dem Jahr 1992. Polizeiverordnungen treten jedoch nach 20 Jahren außer Kraft.

In den Polizeiverordnungen stehen Leitlinien unter anderem zum Schutz vor Lärm, zur Verhinderung wilden Plakatierens und zur Vermeidung von umweltschädlichem Verhalten. Als einige Gemeinderäte von dem vorliegenden bürokratischen Wust Abstand nehmen und auf spezielle örtliche Regelungen verzichten wollten, wies Hauptamtsleiter Klemens Walter mit Nachdruck darauf hin, dass die Bürger immer wieder nach solchen Regelungen fragten. Der Bürger wolle dies so geschrieben wissen, und seitens der Verwaltung solle man auf örtliche Regelungen verweisen können. Es mache deshalb durchaus Sinn, eine neue Verordnung zu beschließen. Als Muster für eine Beratung und einen Beschluss wurde ein Vorschlag des Gemeindetags Baden-Württemberg vorgelegt.

Gemeinderat Ramon Kara hatte sich die Vorlage näher angesehen und riet seinen Ratskollegen zu einigen Änderungen. Auf das Festlegen einer begrenzten Lärmschutzzone wollte man von vornherein verzichten, auch bezüglich der Gartenarbeiten wollte man keine Einschränkungen einführen. Am Ende fiel die Zustimmung einhellig aus.