Die Friedhofsatzung war Thema in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Bad Rippoldsau-Schapbach. Foto: © mario_vender / Fotolia.com Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Friedhofssatzung auf dem Prüfstand? / Beschluss vertagt / Information bei anderen Gemeinden

Soll die Friedhofssatzung erneut geändert werden? Bürgermeister Bernhard Waidele schlug dies in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Bad Rippoldsau-Schapbach vor. In der Debatte ging es um Prinzipien und Bürgernähe.

Bad Rippoldsau-Schapbach. Waidele verwies auf Pietätsgründe und berichtete von Anfragen Hinterbliebener, Urnen ihrer verstorbenen Angehörigen in bestehenden Erdgräbern bestatten zu dürfen, auch wenn der Verwandtschaftsgrad dies laut bisheriger Friedhofssatzung nicht zulasse. Er habe Anfragen dieser Art in Ausnahmefällen zugelassen, berichtete Waidele. Davon sei auch das Gremium unterrichtet worden.

Waidele schlug vor, den Personenkreis auch auf beispielsweise Geschwister zu erweitern, der in Urnen in bestehenden Erdgräbern mit beigesetzt werden darf, sofern sich die Gesamtlaufzeit dadurch nicht um mehr als fünf Jahre verlängere. Zwei Urnen sollen maximal in bestehenden Gräbern bestattet werde dürfen.

FWV-Fraktionsvorsitzender Roland Weiß sagte, er sehe keine Notwendigkeit, die Satzung so bald nach der Änderung vor wenigen Jahren zu verändern. Man habe sich damals aus guten Gründen für die strengere Regelung entschieden. Hermann Markus (CDU) hielt Weis entgegen, dass sich nun im Alltag zeige, dass der Rat damals keine bürgernahe Entscheidung getroffen habe. Der Rat breche sich keinen Zacken aus der Krone, wenn er nachjustiere, im Gegenteil, das stehe ihm gut zu Gesicht. Man brauche die Friedhofssatzung nicht 20 Jahre lang durchprügeln, bloß weil man sie einmal getroffen habe.

CDU-Fraktionsvorsitzender Ulrich Krauth verwies darauf, dass der Gemeinderat die Entscheidung auch im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Friedhöfe betrieben habe. Er schlug vor, sich in anderen Gemeinden in dieser Angelegenheit umzuhören. Diesen Vorschlag griff Waidele auf und vertagte den Tagesordnungspunkt ohne Beschluss.

Die Friedhofssatzung war zuletzt in den Jahren 2013/14 geändert worden. Damals wurde festgelegt, dass in Erdwahlgräbern nur Urnen verstorbener Ehe- und- Lebenspartner sowie Kinder der dort begrabenen Person bestattet werden dürfen. Urnen anderer, nicht so naher Verwandter sollen laut Satzung grundsätzlich auf Urnengrabfeldern beigesetzt werden. Hintergrund ist, dass es insbesondere auf dem Schapbacher Friedhof noch Reihen von Erdgräbern gibt, die mit der Schaufel ausgeschachtet werden müssen, da es nicht genügend Platz für die sonst eingesetzten Bagger gibt.

Insbesondere in den kalten Monaten erweist sich das als schwierig für den Bauhof. Diese Gräber sollen voraussichtlich in den nächsten 20 und mehr Jahren wegfallen, damit dann Reihen angelegt werden können, in denen die Gräber mit dem Bagger ausgehoben werden können.

Mit der Regelung, dass nur Urnen naher Verwandter in den Erdgräbern beigesetzt werden können, sollte erreicht werden, dass sich deren Laufzeit nicht noch weiter verlängert.

In den Wahlurnengräbern können nach derzeitiger Regelung zwei Urnen bestattet werden.