Öffentlichkeit soll bei Entscheidung eingebunden werden / Land- und forstwirtschaftliche Flächen bleiben erhalten

Von Werner Hering

Bad Rippoldsau-Schapbach. Um das Baugebiet "Hanselehof" ging es bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Bad Rippoldsau-Schapbach. Bei seiner Einführung zum Thema erklärte Bürgermeister Bernhard Waidele, dass eine Erweiterung um ein Wohnhaus nicht mehr möglich sei und deshalb ein Bebauungsplan erstellt werden müsse.

Deshalb sei ein Baubüro damit beauftragt worden. Diplom-Ingenieur Thomas Kernler, seit zehn Jahren im Ingenieur-Büro Zink in Lauf für Bebauungspläne zuständig ist, stellte den Bebauungsplan vor. Der Plan solle so gestaltet werden, dass auch künftige Erweiterungen abgedeckt sind. Das Areal umfasst 160 Hektar, davon sind 140 Hektar Waldflächen und zwölf Hektar Grünflächen. Dort wird Viehwirtschaft mit einem entsprechenden Maschinenpark betrieben. Neben der Land- und Forstwirtschaft werden auch Ferien auf dem Bauernhof derzeit für maximal zehn Familien angeboten.

Die Bebauung sollte laut Kernler den heutigen Anforderungen angepasst werden, insbesondere sollten Küche und Betriebsleiterwohnung modernisiert und erweitert werden. Auch werden weitere Ferienhäuser gewünscht, um den Standort zu sichern und der Nachfrage entgegen zu kommen.

Fünf Teilgebiete

Das gesamte Gebiet als sogenanntes Sondergebiet für Erholung und Landwirtschaft wurde in fünf Teilgebiete gegliedert, wobei die bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhalten bleiben müssen. Der nördliche Bereich wird Grün- und Weidefläche bleiben. Die Bebauungs- und Flächennutzungspläne für diese Gebiete müssen aber geändert werden. Auch zwei Winterlinden, die als Naturdenkmäler ausgewiesen sind, ergeben Einschränkungen. Die für die einzelnen Baufester vorgesehenen Größen ergeben auch noch Spielraum für künftige Erweiterungen.

Artenschutzrelevante Einschränkungen lägen nicht vor, es gebe also keine Verbotszonen. Einschränkungen gebe es nur insoweit, dass eine Einfriedung wegen Tierwanderwegen im östlichen Bereich nicht erlaubt ist. Die Gestaltung der Dächer der Wohngebäude liegt zwischen 35 und 50 Grad, was der bisherigen Bebauung entspricht. Bei Nebengebäuden sind ab zehn Grad Dachneigung vorgesehen.

Auf Nachfrage von Ulrich Krauth (CDU) wurde erläutert, dass Solar- oder auch Fotovoltaikflächen auf den Dächern erlaubt sind, ebenso sei auch eine offene Baugestaltung wie beispielsweise Verglasungen möglich. Da von Seiten des Gemeinderates keine Einwände kamen, kann nun die Planung mit Beteiligung der Öffentlichkeit und entsprechenden Behörden fortgesetzt werden.