Bernhard Waidele freute sich am Wahlabend über seinen klaren Sieg. Nun muss er noch mal ran. Foto: Fritsch

Bernhard Waidele aus Bad Rippoldsau-Schapbach stolpert über eigene Broschüre. Amt und erneute Kandidatur vermischt­.

Bad Rippoldsau-Schapbach - Nur wenige Wochen war die Freude Bernhard Waideles über seinen Sieg bei der Bürgermeisterwahl in Bad Rippoldsau-Schapbach (Kreis Freudenstadt) ungetrübt: Am Dienstag erklärte die Kommunalaufsicht das Ergebnis für ungültig. Denn Waidele (59) hat sein Amt als Bürgermeister der Doppelgemeinde und seine erneute Kandidatur unzulässig vermischt.

Waidele stolperte über seine Hochglanzbroschüre "Rückblick – Ausblick", die er auf eigene Kosten anfertigen und kurz vor der Wahl in fast allen Haushalten der Gemeinde verteilen ließ. Sie kann leicht einen quasi-gemeindlichen Anschein erwecken: Auf jeder der 32 Seiten prangt das Gemeindewappen, ein Impressum gibt es nicht, und den Einleitungstext hat Waidele als Bürgermeister unterschrieben. In diesen drei Punkten, so das Freudenstädter Landratsamt, habe Waidele die Neutralitätspflicht als Bürgermeister verletzt. Bei seiner Entscheidung, die Wahl aufzuheben, hat das Landratsamt nach eigenen Angaben keinen Ermessensspielraum gehabt. Nun muss die Wahl spätestens bis zum 15. September wiederholt werden – wenn die Gemeinde oder der Bürgermeister beim Verwaltungsgericht keine Anfechtungsklage einreichen.

Waidele hatte die Wahl am 15. März mit fast 20 Prozent Vorsprung vor seinem Hauptkonkurrenten Ulrich Krauth (54) gewonnen. Wegen des klaren Ergebnisses und der Tatsache, dass es keine Wahlanfechtung von Bürgern oder seinen Mitbewerbern gab, habe er gehofft, dass die Wahl nicht für ungültig erklärt werde, so Waidele. In dem Verhalten der Kommunalbehörde habe jedoch ein gewisser Zweifel in der rechtlichen Bewertung der Broschüre bestanden. Im Unterbewusstsein habe er daher "ein bisschen damit gerechnet".

Krauth wollte nach seiner Wahlniederlage eigentlich nicht mehr kandidieren, falls die Bürger nochmals an die Wahlurnen gebeten werden. Aber nun muss er. Denn auf dem Wahlzettel bei der Wiederholung müssen genau die Kandidaten wie im März stehen. Zusätzliche Bewerber sind nicht zugelassen. "Wir müssen diese Kröte nun wohl schlucken", sagte Krauth. Zwar könnten der Gemeinderat und der Bürgermeister die Entscheidung des Landratsamts anfechten. Aber das wäre, wie Krauth einräumt, wohl aussichtslos. Zudem müsste die Wahl komplett neu durchgezogen werden, wenn wegen der Anfechtung die Halbjahresfrist für die Wiederholung der Wahl nicht eingehalten werden könnte, die Ungültigkeit des ersten Urnengangs jedoch bestätigt würde.