An den Reuchlin-Schulen Bad Liebenzell können die Kinder im Rahmen der Ganztagsschule auch Angebote der Schulsozialarbeit während der Mittagsspielpause nutzen. Foto: Fisel Foto: Schwarzwälder-Bote

Bildung: Mit dem Ganztagesangebot sollen unterschiedliche Bildungschancen verringert werden

Bad Liebenzells Bürgermeister Dietmar Fischer sieht das Projekt "Ganztagsschule" an den Reuchlin-Schulen als eine logische Konsequenz der vergangenen Jahre.

Bad Liebenzell. "Wir werden uns auf diesem Gebiet auch in den kommenden Jahren noch weiterentwickeln", prognostiziert der Verwaltungschef. Die Nachfrage nach mehr Bildungs- und Förderangeboten habe stetig zugenommen. Selbstredend gingen mit der Einrichtung einer Ganztagsschule sowohl an der Grundschule als auch am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Lernen, ehemals Förderschule, höhere Kosten für Personal und Ausstattung einher. Die Stadt leiste diesen Mehraufwand freiwillig.

Hilfe für erwerbstätige Eltern

Volle Unterstützung erhält die Verwaltung vom Schul- und Elternbeirat sowie vom Gemeinderat, der die Einrichtung einer Ganztagsschule seit Langem befürwortet und im vergangenen Jahr mehrheitlich beschloss. Familienfreundliche Angebote sollen jungen Familien einen guten Lebensraum ermöglichen und erwerbstätige Eltern unterstützen. "Wir investieren gerne in den Schul- und Bildungsbereich, um eine möglichst breite Ausbildung für alle Kinder bieten zu können", bestätigt Hauptamtsleiter Werner Komenda. Sie hätten richtig darum gekämpft, auch wenn die Stadt den Großteil, ungefähr zwei Drittel, der Kosten stemmen müsse.

Ziel einer Ganztagsschule sei es, die Schule zeitlich und inhaltlich als Lebensraum zu erweitern, sagt Susanne Bremicker, Schulleiterin des SBBZs. Denn die Unterschiede von Bildungschancen verringerten sich da, wo das Bildungsangebot für alle steige. Jetzt könnten zusätzliche Übungs- und Förderzeiten sowie eine aktive, anregende Freizeitgestaltung mit anderen Kindern angeboten werden. "Der Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten, die bei unseren Schülern besonders erschwert sind, können in der Ganztagsschule hervorragend gefördert werden", ist die Sonderpädagogin überzeugt.

Seit dem laufenden Schuljahr ist auch die Grundschule in Bad Liebenzell eine Ganztagsschule in offener Wahlform. "Eltern können hierbei wählen, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnimmt oder nicht", erklärt der Schulleiter der Grund- und Hauptschule, Tobias Rathgeber. Die Wahl sei dann aber für ein Jahr verbindlich, die Schulpflicht umfasse auch den Nachmittag. Die nachmittäglichen Angebote gestalteten sich jedoch unabhängig von Unterricht und Bildungsplan, sodass nicht teilnehmenden Schülern kein Nachteil entstehe.

Schon vor Jahren wurde sowohl in der Grundschule als auch im SBBZ sukzessive eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung auf freiwilliger Basis mit städtischem Personal aufgebaut. Ob soziale Gruppenarbeit, Hausaufgabenbetreuung oder Angebote bei Schulsozialarbeiterin Sonja Köppe und ihrem Team auf dem nachmittäglichen Programm standen, die Nachfrage nach qualifizierter Betreuung wuchs stetig. So stieg die Zahl der Teilnehmer an der Grundschule von 25 im vergangenen auf 61 in diesem Schuljahr. Im SBBZ nutzen derzeit 13 Förderschüler das Ganztagsangebot.

Mit der Ganztagesschule geht ein veränderter Tagesablauf einher: Der Unterricht beginnt in der Regel erst um 8.15 Uhr, also zur zweiten Stunde, und dauert bis 12.30 Uhr. Im Anschluss gibt es ein gemeinsames Mittagessen in der Mensa, ganz gleich ob mit kostenpflichtigem Essen oder mitgebrachtem Vesper. Von 12.45 Uhr bis 13.15 Uhr gehen die Schüler in die Mittagsspielpause. In der anschließenden Lernzeit haben sie die Möglichkeit, in Kleingruppen Hausaufgaben zu machen oder Unterrichtsstoff vom Vormittag zu vertiefen.

Von 14 Uhr bis 15.15 Uhr kann zwischen Angeboten im kreativen, Handarbeits- oder Sachkundebereich sowie aus Sport oder Musik gewählt werden. Dieser Aufgabenkreis soll unter Beteiligung der örtlichen Vereine oder anderer außerschulischer Partner schrittweise ausgebaut werden. Auch über die reguläre Unterrichtszeit hinaus, also ab 7 Uhr oder bis 17 Uhr, ist eine kostenpflichtige Betreuung möglich.