Junger Mann zur Ableistung von 60 Sozialstunden verurteilt / Betreuungshelfer soll Lebenssituation entspannen

Von Steffi Stocker

Bad Liebenzell/Calw. Mitte Mai wurde der knapp 19-jährige Beschuldigte mit Drogen erwischt. Bei der Polizeikontrolle fiel er zudem auf, weil er ohne Führerschein am Steuer saß. Jetzt verhandelte der Richter beim Amtsgericht Calw den Vorfall.

Demzufolge stand der junge Mann nicht nur ersichtlich unter Einfluss von Cannabis, sondern hatte weiteres Marihuana bei sich. "Die zwei Tütchen mit über 30 Gramm deuten auf das Vorhaben des Verkaufs hin", warf die Staatsanwältin ihm Handel mit Drogen vor.

"Das war für den Eigenkonsum und sollte mir mehr als einen Monat lang reichen", räumte der Angeklagte den Besitz ein. Er habe seit mehr als acht Jahren Rheuma und habe mit den Drogen die Schmerzlinderung gefunden, die mit der Medikation nicht erreicht worden sei, sagte er. Das Auto sei ihm im Tausch mit einem Handy überlassen worden. "Kiffen schließt aber die Teilnahme am Straßenverkehr aus, vor allem ohne Führerschein", verwies der Vorsitzende Richter auf die Ergebnisse der Blutuntersuchung. Rund eine Stunde nach der Kontrolle ergaben diese eine Wirkstoffkonzentration von 20,7 Nanogramm je Milliliter Blut. "Das übersteigt den Grenzwert um das 20-Fache", stellte die Staatsanwältin fest und erinnerte an einschlägige Vorstrafen.

"Ich habe schon lange nicht mehr eine so traurige Lebenssituation gehört", berichtete Holger Frietsch von der Jugendgerichtshilfe von den Umständen, mit denen der junge Mann klar kommen muss. Seit einem Jahr wohne er mit seiner Mutter in nur einem Zimmer. Das familiäre Schicksal zeige Auswirkungen, sodass Depressionen drohten. Zudem erschwere das Rheuma die Berufsaussichten. "Ich habe hohe Kooperation im Gespräch erlebt und empfehle, einen Betreuungshelfer zur Seite zur stellen", sagte der Sozialpädagoge. Dem folgten die Staatsanwältin und der Richter in seinem Urteil. Er sah zwar einen Handel mit Drogen nicht belegt, wie ihn die Anklägerin im Plädoyer formuliert hatte. Doch liege es bei der Menge an Drogen und persönlichen Umständen nahe, dass der Mann sich so Einnahmen verschafft habe, so der Richter.

Verwarnt wurde der Mann für den unerlaubten Besitz von Drogen und das Fahren ohne Führerschein. Zudem wurde er verurteilt, 60 Sozialstunden zu leisten und fünf Drogenberatungen wahrzunehmen. In den nächsten sechs Monaten begleitet ihn ein Betreuungshelfer, um die Lebenssituation zu entspannen.