GerichtProblematische Autobesessenheit führt zu Bewährungsstrafe wegen Diebstahls

Von Steffi Stocker

Bad Liebenzell/Calw. Gerade mal drei Wochen, nachdem er wegen Diebstahls verurteilt worden war, schlug der heute 25-Jährige erneut zu. Im Januar vergangenen Jahres entwendete er Leergutkisten sowie Radkappen und Nebelscheinwerfer, um sie zu Geld zu machen. Das hatte jetzt vor Gericht ein Nachspiel.

Vom Betriebshof eines Mineralbrunnens hatte er 120 Sprudelkisten im Wert von insgesamt 900 Euro abtransportiert, so die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Darüber hinaus demontierte der Auszubildende 32 Radkappen und zehn Nebelscheinwerfer im Gegenwert von rund 1900 Euro, um sie im Internet zu verkaufen. "Obwohl er ein Fahrverbot hatte, lenkte er ein Fahrzeug und verursachte einen Auffahrunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurden", erhob die Anklägerin den weiteren Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung.

Junger Mann hat finanzielle Probleme

"Es stimmt alles, ich hatte wegen finanzieller Probleme keinen Ausweg mehr gesehen", räumte der junge Mann die Diebstähle ein und bestätigte auch den Unfall. Der versuchte Verkauf der Autozubehörteile im Internet fiel einer der bestohlenen Fahrzeughalterinnen auf, sodass die Polizei seine Wohnung durchsuchte. "Es konnte alles zurückgegeben werden, auch Beträge, die bereits für den Verkauf bezahlt wurden", berichtete der Verteidiger. Wegen des umfassenden Geständnisses verzichtete die Vorsitzende Richterin auf die Anhörung von Zeugen. Eine Kooperation, die sich auf das Strafmaß auswirken sollte.

"Er befand sich in einer emotionalen Sondersituation nach dem Tod von Vater und Großvater", sagte der Bewährungshelfer über die schwierige Phase im Leben des jungen Mannes. Im Vorfeld hatte der Angeklagte seinen Lebenslauf dargestellt, der von Engagement für Arbeitsstellen geprägt ist, auch wenn es viele waren. Derzeit besucht er eine Berufsfachschule als Vorbereitung für eine Ausbildung.

Neben einer problematischen Autobesessenheit erkannte der Bewährungshelfer aber auch ein hohes Maß an Zuverlässigkeit sowohl bei Terminabsprachen, als auch der Ableistung von Arbeitsstunden nach dem jüngsten Urteil.

Positive Prognosen erkannte schließlich die Staatsanwältin, wenngleich eine Freiheitsstrafe unumgänglich sei. "Ich will ihrer Ausbildung nicht im Wege stehen", erläuterte sie ihren Antrag auf Bewährung sowie einer achtmonatigen Sperre für den Führerschein. Letztlich wurden daraus zwei Monate bei einer 14-monatigen Bewährungszeit. Außerdem muss der junge Mann 40 Stunde gemeinnützige Arbeit leisten.

"Spätestens jetzt sollten Sie unbedingt den Schuss gehört haben, und ich behalte mir vor, nachzulegen, falls es hakt", redete die Richterin ihm ins Gewissen.