Justiz: Gericht spricht Angeklagten frei / Im Wasser ging es wohl harmlos zu

Von Steffi Stocker

Bad Liebenzell/Calw. Ein Spiel im Wasser soll Anfang Juli vergangenen Jahres ein heute 20-Jähriger ausgenutzt haben, um einen Siebenjährigen unsittlich zu berühren. Für die Beobachtungen des Bademeisters fand das Gericht keine Belege und sprach den Beschuldigten jetzt frei.

Im Vorfeld des Urteils hatte der Vorsitzende Richter nicht nur die Beteiligten des angeblichen sexuellen Missbrauchs gehört. Demnach hatte der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwältin, den Jungen im Freibad von Bad Liebenzell angesprochen. Beim Spiel im Wasser soll es dann zu dem Übergriff in den Schritt des Kindes gekommen sein.

Siebenjähriger hat stets nur vom Spielen erzählt

Während der Beschuldigte den Sachverhalt abstritt, ansonsten aber keine Stellung zum Vorwurf nahm, bekräftigte der Bademeister seine Beobachtungen. Diese hatte er zudem der Mutter gegenüber geäußert, als sie auf der Suche nach dem Jungen am Beckenrand erschien.

"Mein Sohn hat immer nur vom Spielen erzählt", fasste die Mutter die Gespräche mit dem Jungen zusammen, der bis heute deswegen auch keine auffälligen Reaktionen zeigte. Die Anhörung des Kindes in der Verhandlung bestätigte dem Richter diesen Eindruck.

Gleichwohl rief der Bademeister nach dem Vorfall im Freibad die Polizei, weil ihm die Situation im Schwimmbecken eigenen Worten zufolge "sehr skurril" erschien.

Anklagevorwurf überzeugt auch Staatsanwältin nicht

"Trotz ausdrücklicher Befragung zum Griff an den Penis hat das Kind dies nicht bestätigt und so auch nicht wahrgenommen", fasste die Beamtin der Kriminalpolizei ihre Ermittlungen zusammen. "Ich bin vom Anklagevorwurf nicht überzeugt", stellte schließlich die Staatsanwältin fest. Im Plädoyer würdigte sie ausdrücklich dass der Bademeisters auf die Vorgänge im Wasser achte. "In diesem Fall wurde es wohl falsch interpretiert", stellte sie fest und beantragte Freispruch.

So sah es auch der Verteidiger. "Selbst wenn wir von der Richtigkeit der Beobachtung ausgehen, ist nach der Beweisaufnahme nicht davon auszugehen, dass die Berührung bewusst so stattfand", begründete der Richter das Urteil.