Der Gemeinderat von Bad Liebenzell beschloss eine Änderung der Satzung für die Zweitwohnungssteuer. Foto: Fisel Foto: Schwarzwälder-Bote

Gemeinderat Bad Liebenzell beschließt Neufassung der Satzung / Eventuell müssen auch Dauercamper zahlen

Von Andrea Fisel

Bad Liebenzell. Derzeit müssen Bürger, die in Bad Liebenzell eine Zweitwohnung besitzen, eine pauschale Steuer von 500 Euro pro Jahr an die Stadt bezahlen. Das wird sich jetzt ändern.

Denn der bisherige pauschalierte Steuersatz basierte auf einer Satzung von 1989. Sie ist unabhängig von der Größe oder Ausstattung der Wohnung. Dagegen hatten in den vergangenen Jahren bereits viele Steuerpflichtige Widerspruch bei der Stadtverwaltung eingelegt. Der pauschale Steuersatz stelle keine gerechte Handhabung dar, monierten sie. Aufgrund der Pauschale entstehe eine Ungleichbehandlung, weil alle Wohnungsgrößen gleich besteuert würden. Auslöser für die jetzige Satzungsänderung war jedoch eine beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereichte Klage eines betroffenen Steuerpflichtigen.

Basierend auf der Empfehlung der Karlsruher Verwaltungsrichter lag nun dem Gemeinderat Bad Liebenzell ein Beschlussantrag der Stadtverwaltung vor, dem das Gremium in seiner jüngsten Sitzung uneingeschränkt zustimmte. "Seine Entscheidung begründete das Verwaltungsgericht im Wesentlichen damit, dass die gegenwärtig gewonnene Verwaltungsvereinfachung nicht derart umfangreich sei, um in einem angemessenen Verhältnis zur Steuerpauschalierung zu stehen", legte die stellvertretende Stadtkämmerin Verena Fortenbacher dem Gemeinderat dar.

Einführung eines dreistufigen Tarifs

Der neue, rechtssichere Steuersatz für Zweitwohnungen, angelehnt an den Mustersatz der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg, wird daher rückwirkend zum 1. Januar 2013 mit zwölf Prozent des jährlichen Mietaufwandes pro Kalenderjahr veranschlagt. Prozentual betrachtet orientiert sich dieser Satz an den Steuertarifen der früheren Zweitwohnungssteuersatzung, die einen dreistufigen Steuertarif von 200, 400 und 600 Euro beinhaltete. "Außerdem wird mit diesem neuen Steuersatz, der etwas über dem landesweiten Durchschnitt der Kommunen liegt, auch die finanzielle Situation der Stadt berücksichtigt", so Fortenbacher.

Wenn kein Nachweis über die Höhe einer Wohnungsmiete vorliege, werde die Berechnung nach einem Mietspiegel erfolgen, sagte Kämmerer Lucas Hansen auf die Frage von CDU-Stadtrat Martin Hirschberger bezüglich der Vorgabe des Mietpreises. Fraktionskollege Werner Rexer beantragte, auch die Inhaber eines Dauerstellplatzes auf dem Campingpark mit einer Zweitwohnungssteuer zu belegen, da dies in anderen Gemeinden üblich sei. Trotz diverser Bedenken, die Gäste dadurch möglicherweise zu vertreiben, versicherte Hansen, den Vorschlag zu prüfen.