Die Erhöhung der Friedhofsgebühren hält sich in Grenzen. Foto: Eitel Foto: Schwarzwälder-Bote

Der Bad Liebenzeller Gemeinderat beschloss einige Satzungsänderungen – auch im Hinblick

Der Bad Liebenzeller Gemeinderat beschloss einige Satzungsänderungen – auch im Hinblick auf Friedhofsbereich und Bestattungswesen.

Bad Liebenzell (ei). Bereits im März war ausführlich zu diesem Thema beraten worden. Hintergrund der Änderung war, dass sich der Grad der Kostendeckung in Zukunft verbessern sollte (wir berichteten). Nach geringfügigen Änderungen wurde die Neufassung der Friedhofsordnung nun in der jüngsten Sitzung des Gremiums einstimmig verabschiedet. Bei nur einer Gegenstimmung fanden auch die Kalkulation der Bestattungsgebühren durch die Beratungsfirma Allevo sowie die insgesamt sieben Änderung der Satzung über die Gebühren im Bestattungswesen Zustimmung. Der durch die Gebühreneinnahmen erreichte Deckungsgrad der anfallenden Kosten erreicht nunmehr 63 Prozent, nachdem er im Schnitt der vergangenen Jahre nur bei etwa 51 Prozent lag. Die Gebührenerhöhungen halten sich trotzdem im Rahmen.