Im großen Schwurgerichtssaal sprach das Landgericht das Urteil im jüngsten Missbrauchsprozess. Foto: Stocker

Kleines Mädchen mehrfach sexuell missbraucht: Wiederholungstäter erspart Kind mit Geständnis Aussage vor Gericht.

Tübingen / Bad Liebenzell - Der Missbrauchsprozess gegen einen 35-jährigen Wiederholungstäter vor dem Landgericht Tübingen ist schon am zweiten Prozesstag zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte den Mann wegen mehreren Taten in Bad Liebenzell zu einer Strafe von fünf Jahren und neun Monaten.

Dass er mit seinem Geständnis dem heute 14-jährigen Mädchen die Zeugenaussage erspart hat, wertete die Jugendschutzkammer des Tübinger Landgerichts zugunsten des Angeklagten. Schon am zweiten Verhandlungstag des Prozesses um einen schweren Kindesmissbrauch in Bad Liebenzell fiel das Urteil gegen den 35 Jahre alten Kraftfahrer aus Neubulach.

Der Mann – auch zuvor schon mit Gewaltdelikten und Nötigungen vielfach auffällig geworden – verbüßt bereits eine fünfjährige Haftstrafe in Rottenburg wegen eines ähnlichen mehrfachen Kindesmissbrauchs, den er 2009 in Kentheim bei Wochenendbesuchen an der Tochter seines Mitbewohners begangen hatte. Die jetzt angeklagten Taten hatten sich bereits von 2007 an über einen Zeitraum von anderthalb Jahren in Bad Liebenzell zugetragen, wo ihm eine befreundete Familie ihre damals siebenjährige Tochter einige Male zur Aufsicht anvertraut hatte. Beim gemeinsamen Anschauen von Kinderfilmen, so gestand der Mann jetzt, hatte er das Kind in vier Fällen zunächst berührt und war dann mit dem Finger in die Scheide eingedrungen.

Am Vormittag waren noch die ermittelnden und vernehmenden Polizeibeamten sowie die Mutter des Mädchens vernommen worden, die später Anzeige erstattet hatte. Dann folgte das Geständnis. Das Mädchen hätte – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – am Nachmittag aussagen sollen.

Dazu kam es nicht mehr. Stattdessen verurteilte die 5. Jugendschutzkammer den Angeklagten wegen der vier Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Tübingen aus dem Jahr 2011 und unter Auflösung der dort verhängten Haftstrafe zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten.