Am Mittwoch wird im Tübinger Landgericht das Urteil im Bad Herrenalber Totschlags-Prozess erwartet. Foto: Bernklau

Missverständnis, Totschlag oder Mord? Erneute Beweisaufnahme um Blutspuren bringt keine neuen Erkenntnisse.

Bad Herrenalb/Tübingen - Am kommenden Mittwoch soll vor dem Tübinger Landgericht das mit Spannung erwartete Urteil im Prozess um den Tod einer 74-jährigen Vermieterin aus Bad Herrenalb fallen. Die erneut aufgenommene Beweisaufnahme um Blutspuren brachte am Donnerstag keine neuen Erkenntnisse.

Die Söhne der getöteten Frau hatten als Nebenkläger eine erneute Untersuchung verbliebener Blutspuren und der Tatort-Fotos beantragt, weil sie hofften, dass dem angeklagten 54-jährigen Bahndisponenten dadurch statt des angeklagten Totschlags ein Mord zur Verdeckung einer Straftat nachgewiesen werden könnte. Eine auf Blutspur-Analysen spezialisierte Mikrobiologin vom Landeskriminalamt konnte aber auch gestern keine belastbaren neuen Hinweise auf ein "doppeltes Tatgeschehen" vorlegen.

Die Tote war von ihrem Sohn, einem Polizisten, erst sechs Tage nach ihrem Tod in einer eingetrockneten Blutlache gefunden worden. Doch weder er, noch der zur Todesfeststellung herbeigerufene Arzt, noch zwei kurz anwesende Polizeikollegen hatten Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gesehen. Man ging von einem Sturz aus. Erst weil sich der 54-jährige Mieter in der darauffolgenden Nacht auf einem Rastatter Polizeirevier selbst der Tötung der Frau bezichtigt hatte, kamen Ermittlungen in Gang. Da aber war die Leiche längst von zwei Bestattern mitgenommen und der Tatort gereinigt worden. Die daraufhin angeordnete Obduktion hatte als Todesursachen Schädelverletzungen und Erwürgen ergeben.

Der vor dem Geschehen im Mai 2014 aus seinem gut dotierten Job ausgestiegene und in Not gekommene Bahndisponent hatte vor Gericht die Tötung im Wesentlichen erneut eingeräumt, die Tat aber als Folge von Missverständnissen nach einem unglücklichen Sturz beim Streit um Mietrückstände und als eigenen Blackout dargestellt, nachdem er wegen der Hilferufe der Frau in Panik geraten sei. Die Nebenkläger mutmaßen, der Mann sei von seiner Vermieterin bei dem Versuch überrascht worden, aus der unverschlossenen Wohnung Wertsachen und Essbares zu stehlen, und habe sie deshalb brutal erschlagen und erwürgt, worauf auch ein tief eingerissenes Ohr hindeute.