Die Kommunen Dobel und Bad Herrenalb können sich keine Windräder auf ihrem Gemeindegrundstück vorstellen. Foto: Fotomontage: König

 weitere Stellungnahme zu Teilflächennutzungsplan. Letztentscheidungsrecht liegt bei der Gemeinde.

Bad Herrenalb - Fristgerecht haben Dobel und Bad Herrenalb ihre Stellungnahmen zum Teilflächennutzungsplan "Windkraft" in Straubenhardt eingereicht. Plant doch die Nachbargemeinde zwölf Windkraftanlagen auf ihrer Gemarkung.

In der jüngsten Sitzung des Bad Herrenalber Gemeinderats war wieder Thomas Burmeister von der Kanzlei Bender Harrer Krevet aus Freiburg anwesend. Allerdings diesmal nicht in Sachen Beitragswesen, sondern wegen der Windkraftanlagen. Wurde doch die Kanzlei auch hier beauftragt, die Interessen der Stadt zu vertreten und eine rechtliche Stellungnahme vorzubereiten. Er erläuterte jetzt diese dem Gremium, das geschlossen zustimmte.

Letztentscheidungsrecht der Gemeinde

Die erneute Stellungnahme sei eng mit Dobel abgestimmt, erklärte der Fachanwalt. Bei den vorgelegten umfangreichen Unterlagen sei von Bad Herrenalb so gut wie gar nicht die Rede. Burmeister erwähnte unter anderem die Konzentrationszonen. Eine der zentralen Angriffspunkte sei die Windhöffigkeit.

Unternehmen seien beauftragt worden, Messungen vorzunehmen. Diese würden stark vom Windatlas abweichen. Allerdings zähle für die Gemeinde Straubenhardt nur das Ergebnis, nicht das Gutachten. Doch wolle man freilich Einsicht nehmen. Der Anwalt sprach vom Letztentscheidungsrecht der Gemeinde. Es sei wohl naheliegend, etwas verbergen zu wollen. Ein Teil der Beteiligungsrechte werde abgeschnitten.

Burmeister berichtete des Weiteren von einem Darstellungsfehler, da nur harte Tabuzonen genannt würden – die weichen fehlten.

Auf den Artenschutz (Wespenbussard, Fledermäuse) werde selbstverständlich auch eingegangen wie auf die Gesundheitsbeeiträchtigung (Infraschall).