Foto: Schwarzwälder-Bote

Von Markus Kugel

Von Markus Kugel

Mehr als 1800 Unterschriften hat die Bürgerinitiative (BI) "Sag Ja zum Landkreis Karlsruhe" gesammelt. Das bedeutet: Innerhalb kurzer Zeit mehr als viermal so viele als erforderlich. Somit gibt es keinen Zweifel daran, dass der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen wird. Und nach 2013 ein weiterer Bürgerentscheid ansteht. Schließlich gibt es rund 6300 Wahlberechtigte. Einen Landkreiswechsel-Antrag ohne Abstimmung in der Bevölkerung zu stellen, wäre nur nachvollziehbar, wenn mehr als die Hälfte unterschrieben hätte. Jetzt werden sich also die Befürworter und Gegner einer Loslösung von Calw in Stellung bringen. Das ist zu begrüßen, können sich doch somit die Bad Herrenalber ein besseres Bild machen. Allerdings darf bei der anstehenden Wechsel-Diskussion nicht vergessen werden: Wer emotional ist, kann kaum noch sachlich sein.

Bad Herrenalb. Medienwirksam haben Vertreter der Bad Herrenalber Bürgerinitiative (BI) "Sag Ja zum Landkreis Karlsruhe" Bürgermeister Norbert Mai eine Liste mit 1829 Unterschriften überreicht. Dieser erklärte, der Gemeinderat werde sich intensiv in der ersten Sitzung nach der Sommerpause mit dem Thema Landkreiswechsel beschäftigen (wir berichteten).

Die Stadtverwaltung hat zwei Monate Zeit, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen. Wenn diese dann vom Gemeinderat festgestellt worden ist, muss innerhalb von vier Monaten der Bürgerentscheid über die Bühne gehen.

Allerdings liegt Bürgermeister Mai daran, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Ist doch das Anliegen, eine Loslösung der Siebentälerstadt aus dem Kreis Calw in die Wege zu leiten, seiner Meinung nach zu einer Unzeit gekommen. Er möchte auf keinen Fall, dass kurz vor der Gartenschau 2017 die positive Berichterstattung über Bad Herrenalb beeinträchtigt wird. Ein Mitarbeiter des Rathauses wurde mit der Vorbereitung betraut.

Pro und Kontra

Falls übrigens der Gemeinderat der Meinung sein sollte, dass die Anzahl der Unterschriften ausreicht, um einen Antrag in Stuttgart zu stellen, ist selbstverständlich kein Bürgerentscheid notwendig.

Wenn sich das Gremium für eine Abstimmung entscheidet, soll das Ganze in etwa wie 2013 ablaufen, als es um den Bau eines Erlebnisbades auf der Schweizer Wiese ging. Zur Entscheidungsfindung gab es seinerzeit Informationen rund um das geplante Vorhaben. Pro und Kontra wurden aufgeführt, damit sich die Bürger ein Bild machen können.

Zur Erinnerung: Ein möglicher Landkreiswechsel ist im Paragraf sieben (Gebietsänderungen) der Landkreisordnung geregelt. Hier heißt es unter anderem: Die Grenzen des Landkreises können aus Gründen des öffentlichen Wohls geändert werden. Die Änderung der Grenzen eines Landkreises infolge Eingliederung oder Ausgliederung von Gemeinden und gemeindefreien Grundstücken bedürfen eines Gesetzes.