Kommune: Einbahnstraßen im Winter

Dobel (geg). Mehrheitlich beschloss der Dobler Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Ausweitung der Winterbeschilderung: Neben der bisher angeordneten Einbahnstraßenregelung Wildbader und Obere Bergstraße sollen außerdem die Höhen- und Siedlungsstraße in den Wintermonaten dauerhaft einbezogen werden.

Dies bedeutet, dass nach dem 1. November die Gemeinde ab dem ersten Wintereinbruch einmalig die Einrichtung der Zonen anordnet, was dann bis 31. März des Folgejahres gilt.

Diskussionsbedarf gab es zur Dauer im Falle eines offensichtlichen Frühlingsbeginns deutlich vor Ende März. Weiter wurde über die gleichzeitige Anbringung des einseitigen absoluten Halteverbotes in der Höhen- und Siedlungsstraße debattiert. Seither rechts, soll es nun auf Wunsch der Verwaltung linksseitig erfolgen. Dieser Punkt wurde zurückgestellt.