Die Bad Herrenalber haben am 23. Oktober 2016 für eine Ausgliederung der Stadt aus dem Landkreis Calw und eine Eingliederung in den Kreis Karlsruhe votiert. Foto: Kugel

Bürgerinitiative hakt nach. Innenministerium hat FDP-Antrag beantwortet. Stadt und Landräte müssen sich äußern.

Bad Herrenalb - Die Bürgerinitiative (BI) "Sag Ja zum Landkreis Karlsruhe" will wissen, wie der Stand der Dinge ist. Schließlich stimmte beim Bad Herrenalber Bürgerentscheid am 23. Oktober 2016 eine knappe Mehrheit für einen Wechsel.

Die Stadt Bad Herrenalb könnte aus dem Landkreis Calw aus- und in den Kreis Karlsruhe eingegliedert werden. Bis zur Entscheidung in Stuttgart sorgt der Wechselwunsch weiter für Gesprächsstoff – und zwar nicht nur im Albtal.

Eine Delegation der CDU-Fraktion schaute im November vorigen Jahres vorbei. Und die FDP teilte mit, man wolle von der Landesregierung über die Folgen eines mögliche Wechsels genau informiert werden. Grüne, SPD und AfD haben sich bislang noch nicht im Bad Herrenalber Rathaus gemeldet.

Wie jetzt die Bürgerinitiative (BI) "Sag Ja zum Landkreis Karlsruhe" informiert, hat das Innenministerium im Dezember auf den Antrag der FDP-Fraktion schriftlich geantwortet. Konkrete Schritte über das weitere Vorgehen habe man angekündigt.

Die Stadt Bad Herrenalb und die Landräte müssten sich äußern. "Ob und in welcher Form diese Stellungnahmen bisher eingefordert wurden, ist nicht bekannt", wird weiter mitgeteilt.

Man habe deshalb bei den zuständigen Stellen nachgefragt, wie der Stand der Dinge sei und eine Mitarbeit angeboten.

Öffentliches Wohl

In der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg heißt es unter anderem: Ein Wechsel der Stadt Bad Herrenalb zum Landkreis Karlsruhe würde eine Änderung der Grenzen zweier Landkreise (Calw und Karlsruhe) bedeuten. Solche Gebietsänderungen bedürften eines Gesetzes und müssten durch "Gründe des öffentlichen Wohls" gerechtfertigt sein.

Für das Anliegen der Stadt sei allerdings kein konkretes gesetzliches Verfahren und insbesondere auch keine "Antragstellung" vorgesehen. "Geregelt ist lediglich, dass vor einer Grenzänderung die beteiligten Landkreise und Gemeinden gehört werden müssen. Der Bürgerentscheid zielt letztlich auf eine an die Landesregierung und die Landtagsabgeordneten gerichtete Anregung, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen", so das Ministerium. Mangels eines speziellen Verfahrens gebe es sowohl für die Landesregierung als auch für die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg bei der Behandlung dieser Anregung keine konkreten Vorgaben.

Eine Pflicht, die gewünschte Gesetzesinitiative zu ergreifen, bestehe nicht.

Materielle Begründung

Um im konkreten Fall beurteilen zu können, ob "Gründe des öffentlichen Wohls" vorliegen, die einen Wechsel der Stadt Bad Herrenalb zum Landkreis Karlsruhe rechtfertigen könnten und welche Auswirkungen ein solcher Wechsel hätte, "bedarf es nach Auffassung der Landesregierung zunächst einer materiellen Begründung der Stadt Bad Herrenalb, worin aus dortiger Sicht solche ›Gründe des öffentlichen Wohls‹ gesehen werden". Laut des Ministeriums liegt eine solche Darlegung bislang der Landesregierung nicht vor – und sei auch nicht im Schreiben des Bad Herrenalber Bürgermeisters enthalten.

Zudem müssten die beiden betroffenen Landkreise unter Einbeziehung der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden um Stellungnahme gebeten werden. Da ohne diese Äußerungen eine Bewertung des Sachverhalts durch die Landesregierung nicht vorgenommen werden könne, würden zunächst die entsprechenden Stellungnahmen eingeholt.

Die Landesregierung werde jedoch nach Eingang und Auswertung der Schreiben den Landtag unverzüglich informieren und die eingegangenen Stellungnahmen übermitteln.

Außerdem teilt das Ministerium mit: Der Landesregierung sei derzeit lediglich der Wunsch der Stadt Reutlingen bekannt, zum Stadtkreis erklärt zu werden und damit den Landkreis Reutlingen zu verlassen. Weitere Fälle, in denen Gemeinden im Land einen Wechsel der Kreiszu- gehörigkeit anstrebten, seien hier nicht bekannt.

Votum nicht möglich

Sollte die Anregung der Stadt Bad Herrenalb nicht zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes führen, würde sich an der Zugehörigkeit der Gemeinde zum Landkreis Calw nichts ändern; die Kreisgrenzen der Landkreise Calw und Karlsruhe blieben unverändert.

Des Weiteren informiert das Innenministerium: Da die Landesregierung ohne die Äußerungen der Stadt Bad Herrenalb sowie der betroffenen Landkreise Calw und Karlsruhe unter Einbeziehung der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden eine Bewertung des Sachverhalts nicht vornehmen könne, sei die Abgabe eines Votums zur Umsetzung des Gesuchs der Stadt Bad Herrenalb "zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich".

Frist bis Ende Februar

Laut Pressestelle des Landratsamts Karlsruhe wird die Stellungnahme derzeit erarbeitet, die bis 28. Februar in Stuttgart vorliegen muss – genauso wie übrigens im Landratsamt Calw.

Wie Bürgermeister Mai gestern auf Anfrage sagte, hätte er es gerne, wenn ein Vertreter von jeder Gemeinderatsfraktion an dem Schreiben mitwirkt. Die Stellungnahme müsse dann im Februar vom Gremium bestätigt werden.