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Irritationen wegen Gesprächsnotiz mit Kompromissvorschlag: Pläne für 10.000 Euro an Stadt verkauft?

Bad Herrenalb - Großes Stirnrunzeln hat es beim Thema Architekten-Urheberrecht in der jüngsten Sitzung des Bad Herrenalber Gemeinderats gegeben. Jetzt sorgt eine Gesprächsnotiz in Sachen Kurhaus-Umbau für Gesprächsstoff.

Wie berichtet, berät Rechtsanwalt Steffen Barth die Stadt. In der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend informierte er das Gremium über Urheberrechte. Und zwar als es um den Umbau des Kurhauses ging. Es wurde von den Gesprächen mit Architekt Alfred Abel und dessen Rechtsanwalt informiert.

Umfangreiche Pläne

Ob es wirklich Leistungen gebe, die dem Urheberrecht unterliegen, könne letztendlich nur rechtlich geklärt werden, teilte Barth unter anderem mit. Brandschutznachrüstung oder Barrierefreiheit gehörten sicherlich nicht dazu.

Nach seinen Ausführungen legten die Stadträte fest, welche Arbeiten bis zur Eröffnung der Gartenschau 2017 angegangen werden sollen.

Für Irritationen sorgt jetzt eine Gesprächsnotiz. Hierin steht dem Vernehmen nach, dass Abel folgenden Kompromissvorschlag machte, damit der Rechtsstreit zwischen den Parteien beendet werden könne: Er erhebe keinen Anspruch auf ein Urheberrecht und verkaufe stattdessen seine umfangreichen Pläne an die Stadt zum Preis von 10.000 Euro netto. Und zwar vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats. Die Vertragsparteien seien sich einig, dass mit der Zahlung der Rechtsstreit als erledigt gelte.

Bürgermeister Norbert Mai bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, dass am 24. Mai ein Gespräch stattgefunden habe. Und er sowie Abel im Beisein eines Zeugen die Notiz unterschrieben hätten.

Nicht umsetzbar

Danach habe er Rechtsanwalt Barth in Kenntnis gesetzt, stellte Mai fest. Dieser teilte sodann mit: Abel habe keinen Anspruch auf das Geld, man dürfe die Pläne gar nicht kaufen, weil diese bereits schon einmal bezahlt worden seien. Er könne die Pläne der Stadt schenken oder ihr Kopien hinterlassen.

Tags darauf habe er gleich noch mal Architekt Abel eingeladen, so Mai. Und ihm unmissverständlich mitgeteilt, das die Forderungen nicht umsetzbar seien.

Aufgrund dieser Vorgehensweise sei es nicht notwendig gewesen, den Gemeinderat am Mittwochabend über die Gesprächsnotiz zu informieren. Jetzt werde Rechtsanwalt Barth dem Architekten schreiben und ihm mitteilen, welche Einzelmaßnahmen beim Kurhausumbau anstünden. Abel solle dann kundtun, was sich seines Erachtens für ein Urheberrecht ableiten lasse. Danach könne man die weitere Vorgehensweise festlegen.