Gemeinderat: Entschädigung von Ehrenamtlichen ein Thema / Neue Regelung

Bad Herrenalb (mak). Der Bad Herrenalber Gemeinderat beschäftigt sich in seiner Sitzung am Mittwochabend, 28. Juni, mit einer Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Die aktuelle Version stammt aus dem Jahr 1990 und weist noch Mark-Beträge aus.

"Die überwiegend und regelmäßig wiederkehrenden Entschädigungsleistungen fallen vor allem bei der ehrenamtlichen Tätigkeit der Gemeinderäte im Rahmen von Gemeinderat- und Ausschusssitzungen an", heißt in der Sitzungsvorlage. Wie in vielen Nachbarkommunen werde eine Pauschalvergütung je Gemeinderat- und Ausschusssitzung vonseiten der Verwaltung vorgeschlagen. In Zukunft soll pauschal ein Betrag pro Sitzung ausbezahlt werden, unabhängig von der Dauer. "Die Höhe des in der Satzung vorgeschlagenen Entschädigungssatzes für eine Gemeinderats- beziehungsweise Ausschusssitzung richtet sich nach dem Ergebnis einer Umfrage, die bei den im Umkreis befindlichen Gemeinden durchgeführt wurde", wird informiert. War der bisherige Auslagenersatz für die Dauer von zwei bis mehr als vier Stunden in Beiträgen zwischen zehn und 30 Euro gestaffelt, beträgt der vorgeschlagene Auslagenersatz pro Sitzung 30 Euro. Der monatliche Grundbezug von 25 Euro wird auf 40 Euro angehoben, wobei die jährliche EDV-Pauschale von 25 Euro entfällt.

Aufwendungen erstatten

Seit der Novellierung der Gemeindeordnung durch den Landtag von Baden-Württemberg gibt es eine neue Regelung bezüglich der Entschädigung von Ehrenamtlichen: "Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit werden erstattet. Das Nähere wird durch Satzung geregelt." Dies bedeutet: Alle bei der Gemeinde ehrenamtlich Tätigen können Aufwendungen für Betreuung und Pflege von Angehörigen, die ihnen während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, erstattet bekommen.

Der Gemeinderat muss nun einen Höchstbetrag festlegen, der pro Tag den Ehrenamtlichen als Aufwandsentschädigung zustehen soll. Wie vom Gemeindetag empfohlen, schlägt die Bad Herrenalber Stadtverwaltung den maximalen Betrag von 50 Euro vor.