Das Fällen der Bäume muss bis zum 1. März erledigt sein. Danach besteht eine gesetzliche Schonfrist, die bis Ende September geht. Sie soll Vögel beim Nisten und Brüten schützen. Foto: Glaser Foto: Schwarzwälder-Bote

Gesetzliche Frist beschleunigt Vorgehen

Von Dietmar Glaser

Bad Herrenalb. Seit Montag werden im Stadtgebiet von Bad Herrenalb Bäume gefällt. Die Baumfällarbeiten stehen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen für die Landesgartenschau 2017.

An der Kreuzung Ettlinger Straße/Bahnhofstraße mussten mehrere große Bäume auf der Seite der Schweizer Wiese wegen einer Neugestaltung der Grünflächen weichen. Die Alleebäume entlang der Kurpromenade wurden ebenfalls gefällt. Sie waren der Verlegung der Straße in Richtung Kurpark im Weg. Die Straßenbauarbeiten beginnen dort voraussichtlich im Mai. Große Bäume werden in den nächsten Tagen auch im Kurpark verschwinden.

Den größten Einschnitt wird es zwischen dem Kurhaus und dem zentralen Kreisverkehr von Bad Herrenalb geben. Am Zusammenfluss von Alb und Gaisbach soll eine größere Wasserfläche mit treppenförmigen Uferbereichen entstehen. Die vorauseilenden Baumfällarbeiten haben einen gesetzlichen Hintergrund. Das Baumfällen ist zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt sowohl für Bäume, die eine gewisse Mindestgröße und einen gewissen Stammesumfang besitzen, als auch für Ufervegetation, Sträucher und Büsche. Begründet wird diese Schonfrist mit der Nist- und Brutzeit von Vögeln.