Beitragswesen: Kämmerin gibt Auskunft

Bad Herrenalb (mak). 2005 wurde die Wasserversorgung an die Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH übergeben – und fällt seitdem in das Privatrecht und nicht mehr unter die gesetzlichen Regelungen für das Beitragsrecht. Das wurde unter anderem in der Gemeinderatssitzung Ende März mitgeteilt.

Das Gremium ermächtigte die Verwaltung im Rahmen der Aufarbeitung des Beitragswesens von der Erhebung von Wasseranschlussbeiträgen, bei denen der Anschlussvorteil der Grundstücke zwischen dem 1. Januar 1985 und 31. Dezember 2004 eingetreten ist, abzusehen. Und zwar deshalb, weil der Verwaltungsaufwand die noch zu erwartenden Beitragseinnahmen übersteige und somit die Erhebung in den nach dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe noch verbliebenen Fällen unwirtschaftlich sei.

Gestern stellte die Bad Herrenalber Stadtkämmerin Sabine Zenker auf Anfrage unserer Zeitung noch mal klar: Mit Blick auf die Wasserversorgungsbeiträge sei alles, was die Zeit vor der Gründung der Stadtwerke Bad Herrenalb GmbH betreffe, erledigt. Im Bereich Abwasser habe man die Beitragsbescheide verschickt, Widersprüche würden bearbeitet. Wie berichtet, sei hinsichtlich der Verjährungsfrist bereits Geld zurückgezahlt worden.