Verwaltungsgericht muss noch Urteil fällen

Von Wolfgang Krokauer

Bad Herrenalb. Wie geht es weiter mit dem Einziehen von Beiträgen für Wasserversorgungsanlagen, Kanälen und Kläranlage in Bad Herrenalb, die eigentlich schon vor vielen Jahren fällig gewesen wären? Jetzt wurde das Thema vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe behandelt. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.

Steffen Barth, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, vertritt eine Mandantin aus der Kurstadt in dieser Angelegenheit. Er hatte dazu im August des vergangenen Jahres eine negative Feststellungsklage gegen Bad Herrenalb wegen Kommunalabgaben eingereicht.

Barth geht davon aus, dass in circa zwei Wochen das Urteil schriftlich mitgeteilt wird. Er ist der Auffassung, dass das Verwaltungsgericht aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes selbst über die Angelegenheit entscheiden wird.

Marlene Schroeder, bei der Stadt Bad Herrenalb zuständig für Beitragswesen, Bauordnung und Bauleitplanung, teilte über die Verhandlung in der Fächerstadt mit, dass die Standpunkte ausgetauscht worden seien. Sie rechnet mit einem Urteil aber erst in drei bis vier Wochen.