Hier hätte Jörg Wick gerne einen Imbiss mit Blick bis hinüber zum Falkenfelsen aufgebaut. Foto: Gegenheimer Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Gemeinderat lehnt Pläne von Jörg Wick ab / Am Baurecht gescheitert

Bad Herrenalb. Jörg Wick hat seit Jahren den Traum, in Bad Herrenalb einen Imbiss zu eröffnen. Dass das erfolgreich wäre, daran zweifelt er nicht. Zumal jetzt mit Blick auf die Gartenschau: "Hier gibt es wenig, wo man im Vorbeifahren oder -gehen eine Kleinigkeit bekommt."

Vor Jahren erster Anlauf

Vor Jahren hat der gebürtige Herrenalber bereits vergeblich einen Anlauf gestartet. Jetzt hat er es wieder versucht. Das stadteigene, unbebaute Gelände an der Ettlinger Straße, direkt neben dem "Kühlen Brunnen", schien ideal. Leichte Hanglage auf-wärts zum Bleichweg, davor Parkplätze. Er hatte schon seinen Plan, wo der Imbisswagen, wo die mit Grün eingefriedeten Toiletten stehen sollten. Wo es stabile Echtholz-Bankgarnituren geben sollte. "Das hätte sich einwandfrei in das Landschaftsbild eingefügt", ist sich Wick sicher, der das Gelände gerne gekauft oder langfristig gepachtet hätte. Im oberen Teil des Grundstückes hätte er ger eine überdachte Garnitur gestellt – mit Blick über die Schweizer Wiese bis zum Falkenfelsen. Doch der Gemeinderat hat den Traum platzen lassen.

Am 25. Mai hatte Wick, der im Lebensmittelbereich zu Hause ist, seine Anfrage an die Stadt gestellt. Am 19. Juli hakte er noch einmal nach. Resultat: Bürgermeister Norbert Mai antwortete umgehend, er werde sich mit Kämmerin Sabine Zenker besprechen. "Ich bin davon ausgegangen, dass der Antrag im öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung bespro-chen wird. Ich hatte dafür extra eine Präsentation vorbereitet." Doch dann erhielt Wick mit Datum 6. September ein Schreiben von Kämmerin Zenker, dass der Antrag in nicht-öffentlicher Sitzung am 10. August abgelehnt worden ist. Weshalb, das weiß der Bad Herrenalber nicht: "Ich war so enttäuscht, ich habe nicht mehr nachgefragt."

Ehrlich betroffen war Kämmerin Zenker, als sie von Wicks Enttäuschung und Unverständnis erfuhr. Und stellte Einiges klar: Der Antrag sei am Baurecht gescheitert. Es habe vor der Gemeinderatssitzung am 10. August einen Vor-Ort-Termin mit Antragsteller Wick gegeben, bei dem die baurechtlichen sowie brandschutztechnische Bedenken auf den Tisch gekommen seien. Der Bebauungsplan für das Areal sieht keinerlei feste Bebauung vor. Ein dauerhaft aufgestellter Imbisswagen aber sei nicht mehr unter "fliegende Bauten" einzuordnen, sondern unter festen. Hierfür wäre eine Bebauungsplanänderung notwendig geworden. Dass der Antrag nach allen erforderlichen Prüfungen in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen wurde, liege daran, so Zenker, dass nach Gemeindeordnung zunächst die persönlichen Interessen und Daten eines Antragstellers – in diesem Falle von Wick selbst – zu schützen sind.

Dass die Absage an Wick ohne Begründung erfolgte, bedauert die Kämmerin im Nachhinein: "Entschuldigen müssen wir uns für die Entscheidung nicht. Wir sind lediglich dem Recht gefolgt. Aber ich werde Herrn Wick nochmals kontaktieren und ihm die Beweggründe erläutern. Mir war bewusst, wie hoch motiviert er war."