Die Familie Messner gibt nicht klein bei: Urban Messner (Mitte) kämpft weiter für seine Schweinezuchtpläne, mittlerweile vor Gericht. Foto: Reutter

Urban Messner wehrt sich mit Normenkontrollantrag gegen Veränderungssperre der Stadt

Bad Dürrheim-Oberbaldingen - Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte gestern den Eingang des so genannten Normenkontrollantrags durch Landwirt Urban Messner. Damit möchte der Schweinezüchter gegen die von der Stadt verhängte Veränderungssperre vorgehen.

Die im August vergangenen Jahres in Kraft getretene Veränderungssperre war für das Regierungspräsidium Freiburg ausschlaggebend, um den Erweiterungsplänen Messners am 17. Januar eine Absage zu erteilen. Der Anwalt Messners, Andreas Staudacher, hatte noch am selben Tag angekündigt, dass gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums vor dem Verwaltungsgericht Freiburg vorgegangen werde, außerdem ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gestellt werde. Beide Gerichte bestätigten mittlerweile den Eingang der Schreiben.

Die Stadt habe in dieser Sache alles getan, betonte Bürgermeister Walter Klumpp, und werde an ihrem Ziel festhalten, einen Bebauungsplan zur Steuerung der Tierhaltung zu erstellen. Der Bebauungsplan solle letztlich die Interessen von Kurbetrieb, Bürgern und Landwirtschaft berücksichtigen. Wobei Klumpp davon ausgeht, dass die Richtlinien des Bebauungsplans einer Massentierhaltung entgegenstehen. Solange der Plan in Arbeit ist, möglicherweise über zwei Jahre hinweg, greift die Veränderungssperre. Sie "sperrt" bauliche Veränderungen auf dem Gewann Rauäcker, wo Messner seine erweiterte Schweinezucht errichten möchte.

Klumpp ist "zuversichtlich", dass die Veränderungssperre der rechtlichen Prüfung durch den Verwaltungsgerichtshof standhält. Sicherheit biete aber erst eine Entscheidung des Gerichts. Wie lange sich ein solches Verfahren hinziehen könne, darüber wollte Klumpp nicht spekulieren. Das sei auch recht unterschiedlich, je nach Komplexität der Sache. Das bestätigte auch Richter Thomas Haller von der Pressestelle des Verwaltungsgerichtshof. Solche Verfahren könnten sich neun Monate hinziehen, aber auch eineinhalb Jahre dauern.

Im Gespräch: Aufhebung der Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltungen

Die Bürgerinitiative gegen Massentierhaltung auf der Baar möchte die weitere Entwicklung "sehr aufmerksam" beobachten, beschreibt einer deren Sprecher, Rainer Stolz, das Vorgehen der BI. Mit anwaltlicher Beratung werde auch geschaut, wie die Stellungnahmen der Bürger in dem Verfahren doch noch stärkere Beachtung finden können. Das Regierungspräsidium sei in seiner Ablehnung von Messners Bauvorhaben "überhaupt nicht" auf die Einwendungen der Bürger eingegangen, sondern habe mit dem Hinweis auf die Veränderungssperre die Verantwortung der Stadt zugeschoben.

Stolz hofft, dass in diesem Jahr die Interessen der BI noch von anderer Seite Unterstützung erfahren und eine Änderung des Paragrafen 35 im Baugesetzbuch erfolgt. Im Gespräch ist dabei eine Aufhebung der Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltungen, wenn die Betriebe eine bestimmte Größe überschreiten. Das würde den Kommunen mehr Einflussmöglichkeiten an die Hand geben, "Massentierhaltungen" auf ihrer Gemarkung zu Fall zu bringen.

Stolz hofft, dass die Bürgerinitiative weitere finanzielle Unterstützung erhält. Anwaltliche Hilfe und eventuell zu erstellende Gutachten seien nicht umsonst zu haben.