Gegenwind gibt es in der Bürgerschaft gegen die Planungen für den Neubau auf dem Irmagelände. Foto: Strohmeier Foto: Schwarzwälder-Bote

Irma: Interessensgemeinschaft Pro Bad Dürrheim gegründet /Widerstand formiert sich

Die Pläne für die Neubebauung des Irmageländes bringt manchen Bad Dürrheimer in Rage. Es geht um die Architektur und darum, dass 360 Quadratmeter des Hindenburgparks eventuell verkauft werden sollen. Doch der Widerstand formiert sich.

Bad Dürrheim. Trotz insgesamt gesehen sommerlichen Temperaturen der vergangenen Wochen weht der Stadtverwaltung, dem Stadtbaumeister Holger Kurz, dem Investor Casim Ucucu und dem Architekt Michael Rebholz ein kalter Wind ins Gesicht.

Nach Ansicht eines Fachanwalts gibt es einen Formfehler im Beschluss

Die Bad Dürrheimer lassen sich nicht alles bieten, was die Obrigkeit beschließt. Außer den Freien Wählern stimmten in der Gemeinderatssitzung am 27. Juli alle Fraktionen dem "Aufstellungsbeschluss für den vorhaben bezogenen Bebauungsplan ›Irma‹ nach Paragraph 12 BauBG im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a BauBG" zu. Nach der Ansicht von Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hans-Jörg Knäpple, liegt genau darin ein Verfahrensfehler. Morgenluft witternd, dass man doch noch etwas gegen die ungeliebten Pläne tun kann, schlossen sich mehrere Personen zur "Interessensgemeinschaft Pro Bad Dürrheim" zusammen. Dahinter stehen Annerose Knäpple mit Ehemann, Miriam Steup, Hubert Müller sowie Friedrich-Wilhelm Funke mit Ehefrau.

Ziel ist Erhalt des Hindenburgparks in der jetziger Größe und eine kleinere Bebauung

Zu der Gründung geben sie folgende Erklärung ab: "Angesichts der gesamten bisherigen Diskussionen über die Gestaltung des Irma-Areals und der Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. Juli 2017 hat sich nunmehr die „Interessengemeinschaft Pro Bad Dürrheim gegründet. Ziel der Interessengemeinschaft ist es, den Hindenburgpark in seiner bisherigen Größe und Form zu erhalten und eine ansprechendere, kleinere Bebauung zu erreichen.

Die Interessengemeinschaft hat als erstes prüfen lassen, ob der Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2017 betreffend der Aufstellung des Bebauungsplans „Irma im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a BauGB rechtmäßig ist." Nach Prüfung durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Hans-Jörg Knäpple, sei dies seiner Auffassung nach nicht der Fall. Das Gutachten wurde sowohl an das Rathaus als auch an das Landratsamt Schwarzwald-Baar als kommunale Aufsichtsbehörde übergeben. Bürgermeister Walter Klumpp befindet sich derzeitig im Urlaub. Die Stadt wurde aufgefordert, den Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2017 aufzuheben, das Landratsamt aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden, und dafür zu sorgen, dass der Bebauungsplan im regulären Verfahren aufgestellt wird.

"Die IG Pro Bad Dürrheim kritisiert sowohl die unsägliche Konzeption als auch die weiteren Fällungen von Bäumen im Hindenburgpark." Außerdem wird erklärt: "Die Interessengemeinschaft Pro Bad Dürrheim steht weiterhin in vollem Umfang hinter der Haltung der Freien Wähler. Teile der Bürger haben bisher schon moniert, dass die geplante überdimensionierte Schachtel eine Barriere zwischen dem Kurgebiet einschließlich Hindenburgpark einerseits und der Friedrichstraße andererseits darstellen würde. Außerdem kann kein Mensch die von der Verwaltung gepriesene einheitliche städtebauliche Konzeption erkennen.

Was die Fällung von Bäumen im Hindenburgpark angeht, ergibt sich aus der Skizze, die dem Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 27. Juli 2017 vorgelegen hat, dass die rechte Spitze des geplanten Neubaus mitten auf den geteerten Weg an der cirka 100-jährigen Kastanie entlang gesetzt werden soll. Da der gesamte Neubau cirka fünf Meter von der Hofstraße weg in Richtung Hindenburgpark errichtet werden soll, ergibt sich aus der Skizze weiter, dass der Weg jedenfalls von der Luisenstraße aus ebenfalls cirka fünf Meter weiter in Richtung Hindenburgpark gelegt werden muss. Jeder, der sich die Situation vor Ort genau anschaut, wird feststellen, dass im Ergebnis zumindest die meisten Bäume links und rechts des geplanten neuen Wegs gefällt werden müssen; dabei handelt es sich um cirka 16 Bäume.

Nach den Sommerferien soll eine Unterschriftenaktion starten

Deshalb plant die Interessengemeinschaft Pro Bad Dürrheim eine weitere Unterschriftenaktion nach dem Ende der Sommerferien, um die drei Möglichkeiten, die die Gemeindeordnung Baden-Württemberg bietet, nämlich die Einberufung einer Einwohnerversammlung, die Stellung eines Einwohnerantrages und die Durchführung eines Bürgerentscheids, in vollem Umfang auszuschöpfen."

Weitere Informationen: Die Interessengemeinschaft Pro Bad Dürrheim bietet folgende Ansprechpartner mit Kontaktadressen an: Friedrich-Wilhelm Funke (Sprecher), Telefon: 07726/92 99 19; E-Mail: RA-FW-Funke@gmx.de. Annerose Knäpple, Telefon: 07726/4414, E-Mail: knaepple@kabelbw.de. Hubert Müller, Telefon: 07726/5746.

Vereinfacht gesagt handelt es sich trotz der innerstädtischen Lage des Irmageländes um einen Außenbereich, da es von drei Seiten her nicht mit anderer Bebauung zusammenhängt. Rechtsanwalt Hans-Jörg Knäpple kommt zu folgender Auffassung:

1. Für das Plangebiet gibt es keinen [...] Bebauungsplan. Es existiert lediglich ein Flächennutzungsplan, der die Fläche und die südlich angrenzende Fläche als Sondergebiet Kur ausweist.

2. Bei dem Plangebiet handelt es sich um Außenbereich gemäß § 35 BauGB.

3. Die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ist unzulässig, weil es sich um keine "Maßnahme der Innenentwicklung" handelt.

"Mit dem Tatbestandsmerkmal der Innenentwicklung beschränkt § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB seinen räumlichen Anwendungsbereich. Überplant werden dürfen Flächen, die von einem Siedlungsbereich mit dem Gewicht eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils umschlossen werden. Die äußeren Grenzen des Siedlungsbereichs dürfen durch den Bebauungsplan nicht in den Außenbereich hinein erweitert werden. Dies folgt aus der Gesetzessystematik, dem Sinn und Zweck des § 13a BauGB sowie aus der Gesetzesbegründung. [...] Bei dem Plangebiet und der südlich angrenzenden Fläche handelt es sich auch nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 1 BauGB. Ein Grundstück liegt danach im Innenbereich, wenn es in einem Bebauungszusammenhang liegt [...] Bei der Beurteilung, ob ein Grundstück in einem Bebauungszusammenhang liegt, ist maßgebend, ob eine tatsächlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bebauung besteht (Bundesverwaltungsgericht 31, 20). Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.