Bundesverwaltungsgericht lehnt Zulassungsbeschwerde von Schweinezüchter Urban Messner ab

Von Markus Reutter

Bad Dürrheim. Eine weitere Niederlage für Schweinezüchter Urban Messner: Seine Zulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nun abgelehnt.

Gegen den jetzt vorgelegten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) sei keine Revision möglich. Der Beschluss sei somit "endgültig", formulierte es gestern eine Mitarbeiterin der Pressestelle des BVG. Damit untermauerte das oberste Verwaltungsgericht Deutschlands die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim vom Sommer vergangenen Jahres. Der VGH hatte die von der Stadt Bad Dürrheim verhängte Veränderungssperre (siehe Infokasten) für rechtens erklärt. Für Landwirt Urban Messner ärgerlich, verhindert doch besagte Veränderungssperre bislang seine ehrgeizigen Pläne einer Betriebserweiterung auf dem Gewann Rauäcker bei Oberbaldingen. In den neuen Ställen auf dem Gewann Rauäcker möchte er 1362 Sauenplätze einrichten, außerdem eine Ferkelaufzucht mit 5544 Plätzen betreiben. Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte der Schweinezüchter über seinen Anwalt im Herbst vergangenen Jahres eine so genannte Zulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Leipzig eingereicht, erfolglos, wie sich jetzt herausstellte.

Mit dem Entscheid des BVG dürfte ein weiteres Gerichtsverfahren an Fahrt gewinnen, das Messner schon vor geraumer Zeit vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg begonnen hat. Damit hatte er sich gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg zur Wehr gesetzt, das im Januar 2013 Messners Antrag auf eine "immissionsschutzrechliche Genehmigung" abgelehnt hatte, ebenfalls mit dem Verweis auf die von der Stadt verhängte Veränderungssperre.

Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts werde das Verwaltungsgericht (VG) in Freiburg das Verfahren wieder aufnehmen, rechnet der Pressesprecher des VG, Wilhelm Treiber. Er rechnet mit einem schnellen Ergebnis, weil nun Rechtssicherheit für die von Bad Dürrheim verhängte Veränderungssperre bestehe. Das unterstütze die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP), das Messners Bauvorhaben im Januar 2013 abgelehnt hatte.

Die Bürgerinitiative gegen Massentierhaltung auf der Baar begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Doch damit sei Messners geplante "Massentierhaltung" noch nicht verhindert, betont der Sprecher der Bürgerinitiative (BI), Rainer Stolz. Besonderes Augenmerk wolle die BI nun dem Bebauungsplanverfahren zur Steuerung der Tierhaltung im Bereich der Ostbaar widmen. Mit dem in Arbeit befindlichen Bebauungsplan möchte die Stadt regeln, in welcher Form die Tierhaltungsbetriebe auf der Ostbaar erweitern dürfen.

Stolz lehnt Messners Pläne auf dem Gewann Rauäcker ab. Gegen diesen Standort sprächen geologische Besonderheiten. Der dort vorhandene Lias Epsilon neige zu Hebungen, was zu Rissen in Gebäuden führen könne. Im Fall von Güllelagern, wie sie bei der Massentierhaltung Messners vorgesehen seien, könnte austretende Gülle Boden und Grundwasser verunreinigen, beschreibt die BI Risiken. Stolz vermisst auch ein schlüssiges Brandschutzkonzept bei Messners Plänen.

Über einen Entwurf des Bebauungsplans zur Steuerung der Tierhaltungsanlagen wird in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 29. Januar, 19 Uhr, im Haus des Gastes beraten.